Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt schließt mit dem Investor eine Planungsvereinbarung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 wird eingeleitet.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und zur Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB verabschiedet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0