Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung verfolgt in Abstimmung mit der ESG die Entwicklung weiterer Baugebiete und stellt diese jeweils unverzüglich vor, sobald die Voraussetzungen – wie landesplanerische Abstimmung, Flächenverfügbarkeit und Bedarf – vorliegen. Die Verwaltung erstellt in Kooperation mit der Entwicklungsgesellschaft eine mittelfristige Entwicklungsperspektive .

 

Anmerkung:

 

Herr Benden protestierte während der Diskussion beim Ausschussvorsitzenden Herrn Conrads, dass er Herrn Wolff entgegen den Vorgaben der Geschäftsordnung ein drittes Mal das Wort erteilt habe, während ihm – Herrn Benden -  das Wort entzogen worden sei.


Ausschussmitglied Wolff stellte aus Sicht der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP klar, dass man es für wichtig halte, im Ausschuss über die weitere Baulandentwicklung zu sprechen. Derzeit sehe die Situation so aus, dass man die aktuelle Nachfrage nach Baugrundstücken, insbesondere die Anfragen junger Familien nicht befriedigen könne. Beispielhaft nannte er die Orte Hünshoven, Immendorf sowie Würm und Leiffarth. Grund hierfür sei, dass man in den letzten sieben bis acht Jahren die Baulandentwicklung aus seiner Sicht nicht ausreichend genug vorangetrieben habe.

 

In Richtung Entwicklungsgesellschaft betonte er, dass es seine Fraktion für wichtig halte, die Grundstückserwerber einer Bebauungsverpflichtung zu unterwerfen, da ansonsten die Gefahr bestehe, der Spekulation mit Grundstücken Vorschub zu leisten.

Ziel solle es auch sein, die Baugebiete nicht konzentriert, sondern verteilt über das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen.

Diesbezüglich schlug er vor, einen klaren Auftrag an die Entwicklungsgesellschaft zu erteilen.

Grundsätzlich erklärte er sich zwar mit dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung einverstanden, beantragte aber eine Ergänzung in der Form, dass eine Entwicklungsperspektive eröffnet werde, aus der hervorgehe, wo und in welchem Zeitraum Bauflächen entwickelt werden könnten.

 

Ausschussmitglied Benden erwiderte hierauf, dass die Äußerungen des Herrn Wolff der Forderung einer Bedarfsanalyse gleichkämen, die von seiner Fraktion in der Vergangenheit schon immer gefordert worden sei. Allerdings sollte man bei der Neuausweisung von Baugebieten unbedingt auch den demographischen Wandel berücksichtigen. Seiner Ansicht nach würde es nämlich insbesondere an kleineren Wohneinheiten fehlen (z. B. für Singles und ältere Menschen). Darüber hinaus sollte man das Augenmerk auch auf die Innenverdichtung legen und wies auf viele vorhandene Baulücken und auch Leerstände (insbesondere Altbauten) in den einzelnen Ortschaften hin.

Die Baulandentwicklung solle daher keinesfalls auf Zuruf der Ortsvorsteher erfolgen.

Nicht zuletzt sollten die Baugebiete zukünftig nicht so groß geplant werden wie in Teveren oder Lindern.

 

Auch Herr Benden hielt eine Bebauungsverpflichtung für wichtig und trug außerdem vor, dass doch aufgrund der Tatsache, dass mit den Baugebieten Teveren und Lindern aktuell 90 Bauplätze zur Verfügung stünden, die derzeitige Nachfrage befriedigt werden könne.

 

Frau Kals-Deußen sah ebenfalls die Notwendigkeit, zukünftig weiter Bauland zu entwickeln. Skeptisch war sie, ob Altbauten für junge Leute attraktiv seien und sah auch in innerörtliche Wiesen und Gärten nicht unbedingt Baulücken, sondern eine Bereicherung des dörflichen Charmes.

Eine Bedarfsermittlung, so stellte sie den Ausschussmitgliedern vor, habe sie gemeinsam mit Herrn Gerads in Gillrath und Hatterath selbst gemacht. Anlässlich einer Bürgerversammlung seien auch Bauwünsche vorgetragen worden, so dass man dem Antrag der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP zustimme.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass auch er an der Bürgerversammlung teilgenommen habe und bestätigte die Bauwünsche von acht bis zehn Interessenten. Er gab zu bedenken, dass für eine Baulandentwicklung bei der Entwicklungsgesellschaft und der Stadt auch die personellen Voraussetzungen geschaffen werden müssten.

 

Herr Gerads schloss sich der Meinung seiner Vorredner an und stimmte ebenfalls dem Antrag der Fraktion des Herrn Wolff zu. Seiner Meinung nach könne man Bürgernähe nur dadurch praktizieren, indem Bauland bedarfsgerecht entwickelt und kein Ort gegen den anderen Ort ausgespielt werde. Er kam nochmals auf die erwähnte Bürgerversammlung zurück und teilte mit, dass sich seinerzeit über zehn Bauinteressenten gemeldet hätten. Was innerörtliche Freiflächen anbelange, habe seine Recherche ergeben, dass die meisten Eigentümer nicht bereit seien, Flächen zu verkaufen. Unter diesem Aspekt stimmte er Herrn Wolff zu, den Leuten eine Perspektive bieten zu müssen.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter gab zu dieser Angelegenheit eine Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung ab und betonte, dass ja aktuell zwei neue Baugebiete ausgewiesen worden seien und man daher nicht von einem Stillstand in der Baulandentwicklung sprechen könne. Er sah im Hinblick auf die von Herrn Wolff gewünschte Entwicklungsperspektive das Problem, parzellenscharf darzustellen was an welchem Ort möglich sei. In diesem Zusammenhang müsse man berücksichtigen, dass sowohl im allgemeinen Siedlungsbereich als auch in den Außenorten Entwicklung stattfinden müsse. Hierbei müsse die Eigenentwicklung der Außenorte berücksichtigt werden.

Voraussetzung hierfür sei natürlich eine landesplanerische Abstimmung. Aufgrund enger Rahmenbedingungen auf der Ebene der Landesplanung gab er zu bedenken, dass auch ein Baugrundstück im Nachbarort durchaus attraktiv sein könne, wenn im eigenen Wohnort keine Flächen zur Verfügung stünden.

 

Weiter führte Herr Mönter aus, dass man natürlich über eine Gesamtkonzeption reden könne, die Kapazitäten bei der Verwaltung allerdings begrenzt seien.

 

Aus den Reihen des Ausschusses wurde deutlich, dass man eine Bebauungsverpflichtung für erforderlich halte. Im Falle einer Nichterfüllung der Verpflichtung sollte man das Grundstück zurückgeben müssen. Diesbezüglich müssten der Entwicklungsgesellschaft und der Kreissparkasse klare Vorgaben gemacht werden.

Die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes sollten Grundlage für eine nachhaltige mittelfristige Planung sein.

 

Abschließend zeigte sich der Ausschussvorsitzende Herr Conrads erstaunt darüber, dass bei vereinzelten Ausschussmitgliedern in der bisher geführten Diskussion eine negative Grundstimmung gegenüber der Entwicklungsgesellschaft deutlich geworden sei. Er erinnerte daran, dass die Entwicklungsgesellschaft aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses gegründet worden sei und die Gesellschaft hervorragende Arbeit leiste. Die mit dem Antrag erhobenen Forderungen würden ja auch ein höheres Arbeitspotenzial nach sich ziehen und man solle hier über ein Outsourcing nachdenken.

 

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, aufgrund des Antrages des Herrn Wolff folgenden Beschluss zu fassen:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

2