Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 14, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der Einwohnerversammlung wird zur Kenntnis genommen. Das vorgelegte Entwicklungskonzept wird beschlossen.

 


Herr Stadtverordneter Wolff erklärte, dass er seine Meinung bereits im Stewi dargestellt habe. Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 dieser Ratssitzung sollten heute nicht beschlossen werden. Eine Stellungnahme der BIMA, die die Stadtverordneten am 25.10.2016 per Mail erhalten hätten, zeige, dass die BIMA sich destruktiv verhalte. Das Schreiben mache deutlich, dass die BIMA als Eigentümerin der Häuser das Konzept nicht unterstütze. Ein Konzept zu beschließen, ohne dass der Eigentümer dieses mittrage, sei problematisch. Gespräche mit den Anwohnern hätten außerdem gezeigt, dass eine große Mehrzahl der Anwohner mit dem Konzept nicht einverstanden sei. So könne nicht vorgegangen werden. Konzepte müssten stets im Einvernehmen mit Bürgern und Eigentümern abgestimmt werden. Das Konzept verursache für die Stadt Kosten in Höhe von 4,8 Mio. Euro. Jeder Bürger müsse diese Kosten direkt oder indirekt mittragen.

Bezüglich der Zuständigkeit zur Finanzierung der Kanalsanierung verwies Herr Stadtverordneter Wolff auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2011, in der Ergebnisse eines Gutachtens aus dem Jahr 2004 nochmals bestätigt worden seien. Herr Technischer Beigeordneter Mönter habe dieses Gutachten aus dem Jahr 2011 jedoch in einer Mail, die sich auf die Wortmeldung des Herrn Stadtverordneten Wolff aus dem Stewi bezogen habe, nicht erwähnt. Es sei zu beobachten gewesen, dass die BIMA sich nie gewehrt habe und bei Bedarf tätig geworden sei.

Zusammenfassend hielt Herr Stadtverordneter Wolff fest, dass das Konzept und die Aufstellung einer Satzung zur Fliegerhorstsiedlung nach Auffassung der Fraktion „Geilenkirchen bewegen! und FDP“ in dieser Ratssitzung nicht beschlossen werden sollten, da es mangelhaft sei und es sich außerdem um ein kostenintensives Vorhaben handele, bei dem kein Einvernehmen mit BIMA und den Anwohnern bestehe.

 

Herr Stadtverordneter Benden gab Herrn Stadtverordneten Wolff teilweise recht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten ein Problem mit den Tagesordnungspunkten. Das Schreiben der BIMA sei kurzfristig vor der Ratssitzung bei der Verwaltung eingegangen, sodass es für die Fraktionen trotz umgehender Weiterleitung des Schreibens von der Verwaltung nicht mehr möglich gewesen sei, sich über das Schreiben auszutauschen. Das Schreiben der BIMA sei unverschämt. Nach Aussage des Herrn Technischen Beigeordneten Mönter könne die heute zu beschließende Satzung als Druckmittel gegen die BIMA verwendet werden. Herr Stadtverordneter Benden warf der BIMA vor, dass diese jedoch nun bereits tätig werde und die Häuser verkaufe. Dies sei nicht produktiv und partnerschaftlich. Die BIMA verfolge ihre eigenen finanziellen Interessen. Eine Verdichtung der Siedlung ohne Rückbau lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Satzung, über die in dieser Ratssitzung entschieden werden solle, solle nicht in Gänze abgelehnt werden, sondern zurückgestellt werden. Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Gespräche gesucht werden. Der Rat solle Bürgermeister Schmitz bitten, mit den Herren Bundestagsabgeordneten Oellers und Spinrath über die Angelegenheit zu sprechen. Außerdem solle ein Einvernehmen mit den Bürgern herbeigeführt werden. Es müsse zudem klargestellt werden, dass die Stadt kein Spielball der BIMA sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter fasste zusammen, dass Herr Stadtverordneter Benden erklärt habe, dass ein Stillstand vermieden werden solle und durch die Einbindung weiterer Akteure gegenüber der BIMA Position bezogen werden solle. Herr Technischer Beigeordneter Mönter betonte, dass eine Handlungsgrundlage etwa in Form des vorliegenden Konzepts vorhanden sein solle. Bei Bedarf könne das Konzept nach der Beschlussfassung angepasst werden. Ohne Konzept gebe es keine Steuerungsgrundlage und Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Verkauf der Häuser. Der Verkauf könne durch die Verwaltung nicht vermieden werden, allerdings könne durch das Konzept eine Genehmigungspflicht verankert werden. Wenn die Stadt und die BIMA sich auf ein Konzept verständigen könnten, seien die Aussichten auf Förderung positiv. Es sei wichtig, dass eine Ausgangsposition geschaffen werde. Hinsichtlich der Meinung der Bürger könne der Niederschrift zur Einwohnerversammlung entnommen werden, dass dort keine negativen Stimmen erhoben worden seien. Bei dem von Herrn Stadtverordneten Wolff angesprochenen Gutachten aus dem Jahr 2011 handele es sich um eine privatrechtliche Beurteilung. Bei Kanälen müsse jedoch auch eine öffentlich-rechtliche Beurteilung erfolgen.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja führte aus, dass es sich um ein schwieriges, aber nicht neues Thema handele. Er stimme den Aussagen der Herren Stadtverordneten Benden und Wolff zu. Das Konzept habe nicht nur Befürworter. Herr Stadtverordneter Kravanja wies darauf hin, dass der Stadtrat nun verwundert auf das Schreiben der BIMA reagiere. Allerdings sei die Zielsetzung der BIMA bereits im Vorfeld klar und die Reaktion der BIMA absehbar gewesen. Der Rat habe sich zum Ziel gesetzt, ein Konzept und eine Satzung zu verabschieden, um Druck bei der BIMA aufbauen zu können. Fraglich sei, wie alternativ verfahren werden könne. Das Konzept und die Satzung sollten nicht verworfen werden. Eine Richtung zur Fortentwicklung müsse gefunden werden. Zwar habe Herr Technischer Beigeordneter Mönter ausgesagt, dass Druck gegenüber der BIMA aufgebaut werden solle, allerdings müsse aufgepasst werden, dass dies keine negativen Folgen für private Besitzer habe. Die privaten Besitzer der Häuser sollten nicht in ihren Rechten beschnitten werden.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen warb dafür, die Entscheidung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zu verschieben. Die Tragweite des Schreibens der BIMA sei nicht völlig absehbar. Bei der Maßnahme Fliegerhorstsiedlung handele es sich um ein einmaliges Projekt in jahrelanger Ratsarbeit. Frau Stadtverordnete Kals-Deußen unterstützte den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten. Das Entwicklungskonzept werde nicht in der von der Verwaltung geplanten Weise umgesetzt werden können. Daher sollten Gespräche gesucht und die Tagesordnungspunkte 4 und 5 aufgeschoben werden.

 

Herr Stadtverordneter Weiler erklärte, dass bisher suggeriert worden sei, dass der TOP 4 in dieser Sitzung beschlossen werden müsse, um Fördermittel beantragen zu können. Er erkundigte sich, ob ohne eine Entscheidung zum TOP 4 keine Fördermittel beantragt werden könnten. Falls dies korrekt sei, warnte Herr Stadtverordneter Weiler davor, die Entscheidung aufzuschieben, da bei Aufschiebung Förderchancen verpasst werden könnten. Nach der Einwohnerversammlung sei absehbar gewesen, dass die BIMA eine Stellungnahme wie vorliegend abgegeben habe. Die BIMA sei in der Versammlung überheblich und arrogant aufgetreten. Das Konzept für die Siedlung betreffe den öffentlichen Raum. Private Häuser seien nicht Diskussionsgrundlage für die Stadt. Die einzige Steuermöglichkeit gegen einen weiter fortschreitenden Verkauf bestehe im Erlass einer Satzung.

 

Herr Stadtverordneter Paulus legte dar, dass die CDU-Fraktionen nach internen Diskussionen zum vom Herrn Stadtverordneten Weiler vorgetragenen Ergebnis gekommen sei. Dabei sei das Schreiben der BIMA jedoch nicht diskutiert worden. Herr Stadtverordneter Paulus unterstütze die Aussagen der Herren Stadtverordneten Benden und Wolff. Die BIMA habe man erst in der Einwohnerversammlung richtig kennen gelernt. Die BIMA verkaufe die Häuser. Andere müssten die Rechnungen zahlen. Die CDU verfolge vordringlich das Ziel, Fördermittel zu erhalten. Daher sei die Entscheidung über ein Konzept und eine Satzung dringlich. Es sei zu bedenken, dass über einen hohen Kostenrahmen entschieden werde. Die Bürger sollten keine Nachteile durch eine möglicherweise übereilte Ratsentscheidung erhalten. Herr Stadtverordneter Paulus regte an, dass der Beschluss zweigeteilt werden solle. Fördermittel sollten beantragt werden. Allerdings müsse die Tür für alle anderen Fragen offengehalten werden. Die BIMA hätte das Schreiben auch mit größerem zeitlichen Abstand vor der Ratssitzung schicken können. Eine ausführliche Beratung in den Fraktionen sei auf Grund des kurzfristig zugeschickten Schreibens nicht möglich gewesen. Es sei fraglich, ob dieses Vorgehen von der BIMA taktisch so gewollt gewesen sei.

 

Herr Stadtverordneter Banzet unterstützte die Aussagen der Herren Stadtverordneten Kravanja und Weiler. In der Stellungnahme habe die BIMA geäußert, was sie bereits seit Monaten ausdrücke. Es bestehe kein weiterer Beratungsbedarf. Die SPD-Fraktion habe Herrn Bundestagsabgeordneten Spinrath kontaktiert. Dieser habe zugesagt, sich dafür einzusetzen, habe jedoch noch keine Antwort der BIMA erhalten. Falls das Konzept in dieser Ratssitzung nicht verabschiedet werden würde, sei fraglich, was im Fall einer Ablehnung des Konzepts geschehen werde. Auch ohne ein Konzept werde die Fliegerhorstsiedlung Kosten von mehreren Millionen Euro verursachen. Diese Kosten würden dann auf die Anwohner und Eigentümer zukommen.

 

Herr Stadtverordneter Kleinen legte dar, dass das Schreiben der BIMA zeige, dass diese sich kontraproduktiv gegenüber Rat, Verwaltung und Bürgern verhalte. Die BIMA wisse bereits seit Jahren von den gesetzlichen Grundlagen. Die Kanalisation befinde sich nicht im Eigentum der Stadt. Die BIMA habe ausgesagt, dass die Kanäle sich in ihrer Verantwortung befänden. Daher müsse die BIMA und nicht die Stadt Geilenkirchen Verantwortung für Schäden in der Kanalisation tragen. Die Kosten für eine Erneuerung der Straßendecke, für die etwa die Stadt zuständig sei, würden im Umlageverfahren auf die Bürger übertragen. Fraglich sei, wer die Kanalisation in den vergangenen Jahren überprüft habe und ob mögliche Schäden behoben worden seien. Hier stelle sich die Frage, ob Protokolle über diese Vorgänge bei der BIMA vorhanden seien und ob diese der Verwaltung vorgelegt worden seien. Zum Konzept und der Satzung habe kein Konsens mit der BIMA und den Anwohnern erreicht werden können. Nun stelle sich die Frage, warum ein Konzept beschlossen werden solle, das bereits derzeit de facto nicht umsetzbar sei, da die Akteure nicht mitziehen würden. Der Bürgermeister habe erklärt, dass er auf den Bürgerwillen hören und sich von den Bürgern leiten lassen wolle. Hierzu seien der Bürgermeister und der Rat verpflichtet. Daher solle der Wille der Bürger beachtet werden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass Handlungsmöglichkeiten für die Bürger bei Beschluss des Konzeptes vorhanden sein und sogar durch das Konzept erst geschaffen würden. Für das Gebiet müsse eine Bauleitplanung durchgeführt werden, bei der baurechtliche Grundlagen und Vorgaben beachtet werden müssten. Randbedingungen würden durch die Satzung geschaffen. Hierzu gehöre auch eine in der Satzung verankerte Genehmigungspflicht für Maßnahmen, die dem Konzept entgegenstehen würden. Über eine Genehmigung solcher Maßnahmen müsse im Einzelfall entschieden werden.

Bezüglich der Förderchancen ohne ein Konzept erklärte Herr Technischer Beigeordneter Mönter, dass ein integriertes Handlungskonzept erforderlich für die Bewilligung von Städtebaufördermitteln sei. Wenn das Konzept dieses Jahr nicht beschlossen werde, verliere man ein Jahr. Bei Beschluss des Konzepts bestehe verwaltungsintern die Chance, mit den Planungen für konkrete Maßnahmen im Jahr 2017 zu beginnen. Zu diesen Maßnahmen würden etwa Sanierung von Straßen und Kanälen, Bauleitplanverfahren sowie die Beratung privater Grundstückseigentümer und Sanierungsberatung für Erwerber als begleitende Maßnahmen gehören. Ohne ein Konzept und die dadurch mögliche Förderung wäre etwa die Beratung durch die Verwaltung nicht leistbar. Für Kanal- und Straßenbau sei die Stadt handlungspflichtig, da es sich um öffentliche Maßnahmen handele. Hierfür müssten Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Der Sanierungsbedarf nehme immer mehr zu. Insgesamt handele es sich um ein Projekt, das über mehrere Jahre abgearbeitet und gesteuert werden müsse.

Hinsichtlich der Kanalisation legte Herr Technischer Beigeordneter Mönter dar, dass die Stadt laut Landeswassergesetz unter anderem für das Beseitigen, Sammeln und Fortleiten des Abwassers und die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen zuständig sei. Relevant seien hier nicht das privatrechtliche Eigentum, sondern die Funktion zum Fortleiten und Sammeln des Abwassers und die städtische Abwasserbeseitigungspflicht. Die Kanäle seien sanierungsbedürftig. Es sei wahrscheinlich, dass die Wasserbehörde von einem Privaten bei Verpflichtung zur Kanalsanierung kontaktiert werde.

 

Herr Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob die Stadt durch Beschluss der Satzung zur Bereitstellung von Geldern gezwungen werde.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass durch die Satzung verhindert werden solle, dass kontraproduktive Maßnahmen auf den Grundstücken durchgeführt würden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Geldern für die Stadt entstehe durch Verabschiedung der Satzung nicht.

 

Herr Stadtverordneter Jansen regte auf Grund der Aussage des Herrn Technischen Beigeordneten Mönter an, die Satzung zu beschließen, um ein Zeichen gegenüber der BIMA zu setzen. In dieser Sitzung solle nun nicht mehr über das Konzept geredet werden. Die Verwaltung habe nicht ausgesagt, dass das Konzept unbedingt erforderlich sei. Zunächst müsse ein Signal aus der Demokratie gegenüber der BIMA gesetzt werden. Daher solle die Satzung als Ortsrecht der Stadt Geilenkirchen beschlossen werden. Über die weitere Vorgehensweise könnten sich Rat und Verwaltung danach klar werden. Man solle sich nicht zu etwas verpflichten, sondern mit der Satzung als demokratisch beschlossenes rechtliches Instrument bewaffnen.

 

Herr Stadtverordneter Conrads sprach sich dafür aus, den Vorlagen zu den beiden Tagesordnungspunkten 4 und 5 zuzustimmen. Es sei falsch und nicht förderlich, die BIMA zu diskreditieren. Vielmehr solle mit der BIMA ein zivilisierter Umgang gepflegt werden. Die Stadt Geilenkirchen werde bei Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten nicht zum Spielball der BIMA, sondern werde dann zum Spielball, wenn der Rat die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten ablehne. Die Hauseigentümer hätten bei der Einwohnerversammlung überwiegend Fragen zum Verhältnis Vermieter-Mieter gehabt. Ablehnende Aussagen gegenüber der Planung der Stadt seien nicht getätigt worden. Es handele sich um eine rentierliche und daher gute Ausgabe.

 

Herr Stadtverordneter Gerads regte an, über die Satzung abzustimmen, da diese in Kraft trete, wenn Maßnahmen ergriffen würden, die gegen das Konzept verstoßen. Es sei bekannt, wie die BIMA mit Mietern umgehe. Daher sei anzunehmen, dass die BIMA sich auch nicht von der Beratung in dieser Ratssitzung abschrecken lasse. Die Satzung solle vor Erlass rechtlich geprüft werden.

 

Herr Stadtverordneter Wolff stellte klar, dass auch rentierliche Ausgaben von den Bürgern bezahlt werden müssten. Einem Rechtsgutachten zufolge müssten Kanäle durch die BIMA in Ordnung gebracht werden. Die BIMA lasse die Verwaltung auflaufen und sei kein konstruktiver Partner, obwohl sie Hauptprofiteur der Maßnahme sei. Das Eigentum der BIMA werde durch die Maßnahme erheblich gesteigert. Es sei gut für die BIMA, wenn kurzfristig Maßnahmen in der Fliegerhorstsiedlung durchgeführt würden. Das Planungsbüro habe betont, dass es wichtig sei, ein Einvernehmen zwischen Stadt, Anwohnern und Eigentümer herzustellen. Nun sei festgestellt worden, dass mit der BIMA kein Einvernehmen erreicht werden könne. Mit einem mangelhaften Konzept könne kein Förderantrag gestellt werden. Die BIMA habe ausgedrückt, dass sie Garagen und Wohnflächen nicht abgeben wolle. Möglicherweise müsse durch die Bundestagsabgeordneten Druck ausgeübt werden. Das Konzept müsse jedoch auch konkret gestaltet werden.

 

Herr Stadtverordneter Benden unterstrich, dass alle Ratsmitglieder bemüht seien, eine vernünftige Lösung für die Siedlung zu finden. Er vertrete eine andere Ansicht als Herr Stadtverordneter Conrads und drückte seine Enttäuschung über die BIMA aus, die bisher nicht zur Zusammenarbeit bereit gewesen sei. Das Schreiben der BIMA sei nicht überraschend gewesen. Zwar sei der Inhalt absehbar gewesen, jedoch nicht die Vehemenz der Aussagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne werde in dieser Angelegenheit nicht geschlossen abstimmen. Stattdessen würden die Mitglieder individuell nach ihren Vorstellungen abstimmen. Fraglich sei, ob die Angelegenheit alternativ möglicherweise in der Ratssitzung am 14.12.2016 verabschiedet werden könne.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass es unwahrscheinlich sei, das Konzept bis zur Dezembersitzung oder generell so abzuändern, dass das Konzept sowohl durch die Stadt Geilenkirchen als auch die BIMA mitgetragen werden könne. Das erarbeitete Konzept sei nicht mangelhaft, sondern gut durchdacht und sorgfältig erarbeitet worden. Die Abstimmung mit Anwohnern und der BIMA habe lange Zeit in Anspruch genommen. Es müsse geklärt werden, ob der Rat sich hinter das Konzept stelle oder die Verwaltung andere Handlungsvorgaben erhalte.

 

Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob Fördermittel bewilligt würden für ein Konzept, das nach derzeitigem Kenntnisstand nicht umsetzbar sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass Fördermittel für ein nicht umsetzbares Konzept nicht bewilligt würden. Er stellte jedoch klar, dass das Konzept umsetzbar sei. Durch die Satzung könnten Maßnahmen wie Bauleitplanung und Beratung getroffen werden, die zur Umsetzung des Konzeptes beitragen. Eine Fortschreibung des Konzeptes sei ebenfalls möglich, wenn es gute Alternativen gebe. Der Fördergeber habe signalisiert, dass das Konzept nicht gefördert werde, wenn auf Rückbau im Außenbereich verzichtet werde. Wenn das Konzept geändert und von der BIMA mitgetragen werde, könnte ein förderfähiger Kompromiss erzielt werden. Im Fall einer Fortschreibung sei eine Förderung weiterhin möglich. Es könne auch versucht werden, das Konzept durchzusetzen, wenn der Partner dagegen sei. Nun sei nicht mehr die Zeit, um ohne Vorgabe der Politik weiter zu verhandeln. Vielmehr müssten Signale von der Politik gegeben werden.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen stellte fest, dass die Stadt Geilenkirchen nun kein Konzept mehr habe, da das erarbeitete Konzept von der BIMA torpediert und nicht mitgetragen werde. Das Konzept müsse daher bearbeitet werden. Alle Beteiligten müssten sich über ein gemeinsames Konzept einig werden. Daher bleibe in dieser Sitzung nichts anderes übrig, als das Konzept nicht zu beschließen.

 

Herr Stadtverordneter Grundmann widersprach den Äußerungen der Frau Stadtverordneten Kals-Deußen. Ein Konsens mit der BIMA sei derzeit nicht möglich. Auf der Einwohnerversammlung sei, wie bereits Herr Stadtverordneter Conrads erklärt habe, nicht über das Konzept gesprochen worden. Die BIMA sei der große Gewinner bei Umsetzung des Konzepts. Die Fliegerhorstsiedlung und ihre Bewohner seien die Verlierer, wenn keine Entscheidung getroffen werde. Wenn nichts entschieden werden würde, werde auch nichts geschehen. Dies sei die schlimmere Alternative.

 

Frau Stadtverordnete Brandt stimmte der Aussage des Herrn Stadtverordneten Benden zu. Die Siedlung solle unterstützt werden. Das Verhalten der BIMA sei problematisch. Fraglich sei, wie der Bevölkerung geholfen sei, wenn dem Konzept und der Satzung in dieser Sitzung zugestimmt werde. Die Satzung enthalte größtenteils Passagen aus dem Baugesetzbuch.

 

Herr Stadtverordneter Paulus stellte fest, dass alle eine schnelle Förderung der Fliegerhorstsiedlung erreichen wollen. Ein Konzept sei vorhanden gewesen und fraktionsintern verabschiedet worden. Nach dem Schreiben der BIMA liege nun jedoch auf Grund der ablehnenden Haltung der BIMA kein vollständiges Konzept mehr vor. Es seien nur noch Teile eines Konzepts vorhanden. Die BIMA habe das Konzept konterkariert. Herr Stadtverordneter Paulus schlug vor, eine Sondersitzung einzuberufen, an der die BIMA ebenfalls teilnehmen solle. Bis zu dieser Sitzung sollten kritische Punkte diskutiert werden, sodass eine tragbare Entscheidung getroffen werden könne. Durch die Handlungen der BIMA würden Abstimmungen in die Länge gezogen. Es sei nicht klar, ob dieses Schreiben das letzte Wort der BIMA sei, da die BIMA das Konzept zuvor akzeptiert und erst kurz vor der Einwohnerversammlung abgelehnt und in Frage gestellt habe. Die BIMA bringe die Stadt Geilenkirchen immer wieder in Zugzwang und agiere gegen die Stadt Geilenkirchen. Die Bewohner haben Sorgen, da die Höhe der für die Kanäle zu tragenden Kosten ungewiss sei. Ein Beschluss solle gefasst werden, um Fördergelder zu erhalten.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung zum Schluss der Rednerliste.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Rednerliste wird geschlossen. Herr Stadtverordneter Kleinen erhält als letzter Redner zu dieser Angelegenheit das Wort.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

Herr Stadtverordneter Kleinen erkundigte sich, ob die BIMA die Stadt Geilenkirchen verklagen könne, wenn die Satzung in dieser Form verabschiedet werde.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass jede Satzung dem Normenkontrollverfahren unterliege. Eine Klage sei möglich, wenn der Kläger in seinen Rechten verletzt werde. Dies müsse nachgewiesen werden. Eine Abwägung sei bei Erarbeitung der Satzung getroffen worden. Die BIMA hätte die rechtliche Möglichkeit. Herr Technischer Beigeordneter Mönter schätze die Wahrscheinlichkeit zur Einlegung einer Klage durch die BIMA gering ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

14

Enthaltung:

3