Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der Einwohnerversammlung wird zur Kenntnis genommen. Das vorgelegte Entwicklungskonzept wird beschlossen.


Herr Technischer Beigeordneter Mönter rief eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal in Erinnerung, dass man auf der Grundlage definierter Leitziele ein Entwicklungskonzept für die Fliegerhorstsiedlung erarbeitet habe. Dieses Konzept habe man in einer Einwohnerversammlung vorgestellt und solle nun im Stewi und abschließend im Rat beraten und verabschiedet werden.

Das Konzept sehe u. a. vor, unter Beibehaltung des Siedlungsbildes das Angebot auf dem Wohnungssektor zu erweitern und nachhaltige Verbesserungen der Wohnqualität durch Schaffung einer attraktiven Quartiersmitte, Schaffung von Parkmöglichkeiten, aber auch Optimierung des Beratungs- und Informationsangebotes zu erreichen. Zur Umsetzung des Konzeptes könne man sich bauplanungsrechtlicher Instrumente bedienen. Um einer ungünstigen Entwicklung der Siedlung - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich - in Zukunft entgegenzuwirken, sei es gut, wenn das Konzept von einer breiten Mehrheit beschlossen werden würde.

 

Herr Mönter räumte ein, dass die BIMA zwar bedauerlicherweise Bedenken gegen das Konzept erhebe, sie sich aber noch nicht völlig zurückgezogen habe und man nach wie vor im Gespräch sei.

Er warb abschließend nochmals dafür, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und das vorgestellte Konzept zu verabschieden und auch die Aufstellung der unter TOP 2 behandelten Satzung zu verabschieden.

 

Ausschussmitglied Wilhelm-Josef Wolff hielt die Ausführungen des Herrn Mönter zwar grundsätzlich für vernünftig, warnte jedoch vor einer Beschlussfassung, da aus seiner Sicht für die Stadt und auch für die Bürgerinnen und Bürger unerwartet hohe Kosten anfallen könnten. Das vorgestellte Zahlenwerk mache einen schwindelig und die Stadt hätte im Falle der Umsetzung des Konzeptes hohe Verluste zu tragen. Er zeigte sich verärgert darüber, dass die BIMA sich nach wie vor ihrer Verantwortung entziehe, obwohl sie durch das Konzept deutlich profitieren würde. Hinsichtlich der Kosten für eine Kanalsanierung oder gar Erneuerung sei lt. Gutachten, das schon vor Jahren erstellt worden sei, die BIMA zuständig. Hierauf gehe auch eine Klausel in den Kaufverträgen (zwischen BIMA und Grundstückserwerbern) ein. Für die Bürgersteige sei natürlich die Stadt zuständig, die über die Erhebung von Beiträgen wieder refinanziert werden könnten.

Aber auch hier sehe er die BIMA in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, da ansonsten die Bürgerinnen und Bürger als Beitragspflichtige wiederum belastet werden würden.

Er mahnte daher einen behutsamen Umgang mit der Angelegenheit an und warnte vor einer übereilten Beschlussfassung.

 

Herr Schumacher unterstrich ebenfalls, dass die Kostenfrage zu klären sei. Man solle aber bei der aktuellen Beratung berücksichtigen, dass es auch darum gehe, Fördermittel zu bekommen. Um den Personenkreis der Beitragspflichtigen zu vergrößern und so eine verträglichere Verteilung entstehender Kosten zu erreichen, machte er den Vorschlag, eine beidseitige Bebauung der Yorckstraße zu ermöglichen.

 

Ausschussmitglied Dr. Plum stellte fest, dass sich mit der BIMA eine Beteiligte am Zustandekommen des Konzeptes aus dem Verfahren zurückgezogen habe. Für ihn sei das Konzept dadurch nicht mehr existent. Er stellte daher die Frage an die Verwaltung, welche Alternative man ohne Konzept hätte.

 

Herr Mönter erklärte hierzu, dass aufgrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der BIMA eine klare Aufgabenverteilung und Kostenbeteiligung vereinbart worden sei. Außerdem hege die BIMA ja nur gegen einen Teil des Konzeptes Bedenken. Dennoch vertrete sie als Eigentümerin eines Großteils der Siedlung nur Partikularinteressen und handele nicht im Sinne des Allgemeinwohls. Da jedoch die Planungshoheit nach wie vor bei der Stadt liege, könne man durch Beschluss des Konzeptes klare Vorgaben machen. Zusätzlich würde die unter TOP 2 zu beschließende Satzung unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts zusätzliche Regelungsmöglichkeiten bieten.

 

Was die entstehenden Kosten hinsichtlich der Erneuerung der Infrastruktur anbelange, so führte Herr Mönter dem Ausschuss vor Augen, dass man - bezogen auf die Vergangenheit, aber auch auf die Zukunft - von einer langen Nutzungsdauer ausgehen müsse. Die Beantwortung der Zuständigkeitsfrage hänge außerdem davon ab, ob z. B. die Kanalleitung im Bestand oder als neue Leitung in der Straße saniert bzw. verlegt werde. Die Sicherstellung der Infrastruktur sei per Gesetz jedenfalls Aufgabe der Gebietskörperschaft.

Was eine potenzielle beidseitige Bebauung entlang der Yorckstraße angehe, so könne diese Möglichkeit innerhalb einer Bauleitplanung aufgegriffen werden.

 

Abschließend erklärte Herr Mönter, dass es für den Fall, dass das vorliegende Entwicklungskonzept nicht verabschiedet werden würde, keinen Plan B gebe. Fest stehe, dass es in diesem Fall für die Siedlung keine Entwicklungsperspektive und keine Fördermöglichkeiten geben würde. Würde man das Konzept nicht beschließen, so müsste der Rat der Verwaltung einen neuen Auftrag erteilen, um entsprechend handeln zu können. Ggf. müssten dann Einzelmaßnahmen ergriffen werden.

 

Ausschussmitglied Wolff gab nochmals zu Bedenken, dass man durch eine Beschlussfassung den Druck auf die BIMA senken würde. Bevor nicht genau feststehe, in welcher Höhe Kosten auf die Stadt zukämen, solle der Beschluss nicht gefasst werden. Er empfinde es außerdem als eine Unverschämtheit, dass die Vertreter der BIMA keine Präsenz in einer Ausschuss- oder Ratssitzung zeigen würden.  

 

Herr Schumacher beantragte daraufhin, die Beschlussfassung auf die nächste Ratssitzung zu vertagen und vorher noch offene Fragen (insbesondere die der Kostenbeteiligung) mit der BIMA zu klären.

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde jedoch mehrheitlich verdeutlicht, dass man die Verabschiedung eines Konzeptes befürworten wolle. Außerdem würde man ohne Handeln der Stadt die Bewohner mit dem angemahnten „asozialen Verhalten“ der BIMA alleine lassen. Man bat jedoch die Verwaltung noch um Klarstellung, inwiefern man sich als Stadt mit der Verabschiedung des Konzeptes binden würde.

 

Hierzu erklärte Herr Mönter, dass das Konzept eine Leitlinie für die Verwaltung darstelle. Dies sei wichtig, um Förderanträge stellen zu können bzw. rechtzeitig entsprechende Haushaltsansätze bilden zu können. Da die Planungshoheit bzw. Entscheidungskompetenz beim Rat liege, habe man sowohl eine Widerrufs- als auch eine Fortschreibungsmöglichkeit.

Die Verabschiedung der Satzung unter TOP 2 würde darüber hinaus dem Konzept Außenwirkung verleihen, indem man durch Genehmigungsvorbehalt erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen steuern könne. Dies sei sinnvoll, weil damit auch die BIMA in ihren Aktivitäten eingeschränkt werden könne.

 

Herr Ausschussvorsitzender Conrads fasste zusammen, dass aus seiner Sicht eine Verschiebung der Abstimmung auf die nächste Ratssitzung keine Änderung und erst recht keine Verbesserung nach sich ziehen würde. Außerdem würde man sich durch eine Beschlussfassung noch nicht zu einer konkreten Kostenbeteiligung verpflichten.

 

Antrag:

 

Die Beschlussfassung zu TOP 1 wird auf die nächste Ratssitzung verschoben.

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

7

Enthaltung:

2

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

2

Enthaltung:

1