Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Geänderter Beschlussvorschlag aus der Sitzung:

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu.


Ausschussvorsitzender Paulus begrüßte die Herren Franz Josef Hoffmann und Erfried Lorenz vom Wasserverband Eifel Rur. Herr Lorenz stellte anhand der beigefügten Präsentation den Planentwurf für die Sanierung des Beeckfließes im Bereich der Straße „Zum Schlackenberg“ vor. Aufgrund des maroden Betonprofiles ist eine Sanierung unbedingt erforderlich und gleichzeitig wird ein Teil des Beeckfließes renaturiert. Auf der Teilfläche der Stadt Geilenkirchen und einer erworbenen Fläche soll die Renaturierung erfolgen. Der aktuelle Baumbestand soll dabei möglichst erhalten bleiben. Nur in unbedingt notwendigen Fällen würde der Baum entfernt. Bei der Planung habe man auf die bestehende Bepflanzung auch bezüglich der Wertigkeit Rücksicht genommen.

 

Die nun vorgelegt Planung habe man unter Berücksichtigung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgenommen und die Planung bei der  unteren Wasserbehörde zum Plangenehmigungsverfahren eingereicht.

 

Stadtverordnete Slupik bat um Information ob die aktuelle Fahrbahnbreite erhalten bleibe, da diese in den Plänen nicht ausdrücklich erwähnt worden sei. Zudem fragte Sie bezüglich des geplanten Hochwasserschutzes im Stadtzentrum Geilenkirchen und an der Realschule bis Burg Trips nach.

 

Herr Lorenz gab hierzu an, dass auf einem kurzen Teilstück die Straße zum Schlackenberg um 10 bis 15 cm schmaler gestaltet würde. Dies sei erforderlich, da zusätzlicher Raum für die Standsicherung der Gebäude benötigt werde.

Für das Stadtzentrum Geilenkirchen seien neue Berechnungsläufe bezüglich der Abflusssituationsmodelle erforderlich geworden. Die bisher verwendeten Modelle waren zu grob und wurden über die gesamte Wurm im Detail verfeinert. Aus den daraus resultierenden Abflussdaten würde ein neues Planfeststellungsverfahren folgen und ein Zuschussantrag für die Planausführung gestellt. Erst wenn über den Zuschussantrag entschieden worden sei, könne man mit den Bauarbeiten beginnen. Ein vorheriger Baubeginn würde zur Streichung des Zuschussantrages führen.

Im Bereich der Realschule bis Burg Trips habe man bereits mit den vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen. So wurde die im Gehweg verlaufende Gasleitung bereits verlegt, da in der Winterzeit eine hohe Durchflussmenge die notwendigen Arbeiten verhindern würden. Submission und Bauauftrag seien abgearbeitet und nach den Weihnachtsferien könne man mit dem Baubeginn rechnen.

 

Stadtverordneter Kleinen fragte nach, ob bei einer geplanten Bauzeit in Beeck von fünf bis sechs Monaten die Beeinträchtigung für das Bauern- und Erzählkaffees berücksichtigt worden seien.

 

Laut Herrn Lorenz läge der Bewilligungsbescheid für die geplante Sanierung des Beeckfließes nicht vor, sodass zu einem Baubeginn noch keine Terminplanung vorgelegt werden könne.

 

Stadtverordneter Jansen brachte zum Ausdruck, dass keiner wüsste wie sich das Wetter künftig entwickeln werde und man daher mit allem rechnen müsse. Die vorgestellte Maßnahme werde begrüßt, doch habe man wirklich die Belange der Kinder ausreichend berücksichtigt und schaffe einen Ausgleich für den Bolzplatz.

 

Technischer Beigeordneter Mönter erwiderte, dass  es in Beeck drei Spielplätze gäbe, was die Spielplatzkommission als ausreichend erachtet habe. Der Bolzplatz werde daher auf der Grundlage früherer Beratungsergebnisse ersatzlos aufgegeben.

 

Stadtverordneter Jansen bat um Änderung des Beschlussvorschlages, da man ja keine abschließende Planung erhalten habe. Dies könne man durch Voranstellung des Wortes „vorläüfige“ bzw. „vorgestellte“ Planung.

 

Stadtverordneter Grundmann erkundigte sich nach den erfolgten Gesprächen mit den Anwohnern und Nutzern der bestehenden Brücken über das Beeckfließ.

 

Herr Lorenz gab hierzu an, dass man einige Überzeugungsarbeit bei den Anwohnern hätte leisten müssen. Insbesondere für die Gründungsarbeiten an den Fundamenten wären Nachfragen vorgetragen worden. Letztlich hätten aber alle Anwohner zugestimmt.

 

Stadtverordneter Kleinen bat um Definition des Begriffes aller Anwohner. Seien damit alle Anwohner der Straße gemeint oder nur die unmittelbaren Anwohner am Beeckfließ.

 

Laut Herrn Lorenz sind bei einem Plangenehmigungsverfahren von den unmittelbaren Anwohnern des Beeckfließes Zustimmungen einzuholen, die inzwischen insgesamt vorliegen. Auf der anderen Seite des Beeckfließ sei die Stadt Geilenkirchen als Eigentümer der Straße der Nachbar.

 

Ausschussvorsitzender Paulus fragte nach, ob man die Möglichkeit geprüft habe, während der Bauzeit außerhalb der Straße Parkraum für das Bauern- und Erzählkaffee und die Anwohner bereit zu stellen und ob eine Nutzung der Straße während der Bauzeit  noch möglich sei.

 

Herr Lorenz räumte ein, dass es zu Einschränkungen in der Nutzung der Straße während der Bauzeit kommen könne. Man werde bei der Baustelleneinrichtung versuchen temporär Parkraum zur Verfügung zu stellen.

 

Sachkundiger Bürger Benend bat um Mitteilung welche Bepflanzung auf dem verfüllten alten Beeckfließ erfolgen soll und ob man auf dem ehemaligen Bolzplatz Ruhebänke aufstellen könne.

 

Herr Lorenz gab hierzu an, dass neben dem Baumbestand die Anpflanzung von Sträuchern noch vorgesehen sei. Das übrige Brachland wäre nicht Gegenstand der aktuellen Planung des Wasserverbandes.

 

Technischer Beigeordneter Mönter räumte ein, dass nach Abschluss der Renaturierung auf dem Gelände des ehemaligen Bolzplatzes Ruhebänke im Bedarfsfall aufgestellt werden könnten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0