Betreff
Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
915/2013
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Neubildung des Ausschusses ist ein stellvertretender Vorsitzender bzw. eine stellvertretende Vorsitzende neu zu bestimmen. Die Wahl richtet sich nach § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.