Beschlussvorschlag:
Die
Regenwassergebühr wird mit 0,67 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,09 €/m³ festgesetzt.
Sachverhalt:
Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2014 (siehe Anlage)
ersichtlich, entstehen für die Regenwasserbeseitigung für 2014 gebührenfähige
Kosten in Höhe von 2.197.288,99 € und für die Schmutzwasserbeseitigung
gebührenfähige Kosten in Höhe von 3.759.796,63 €.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich berücksichtigungsfähigen
befestigten Flächen in 2014 ist die Regenwassergebühr von derzeit 0,70 €/m² um 0,03
€ auf 0,67 €/m² zu senken. In Abzug gebracht wurde die Sonderrücklage aus dem
Jahre 2010 i. H. v. 20.354,47 € sowie anteilige Überschüsse aus den Jahren 2011
und 2012 i. H. v. insgesamt 185.122,07 €.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Frischwasserverbrauches in
2014 ist die Schmutzwassergebühr von derzeit 3,14 €/m³ um 0,05 € auf 3,09 €/m³
zu senken. Berücksichtigt wurde die Abwasserabgabe i. H. v. 75.000,- €. In
Abzug gebracht wurden die Sonderrücklagen aus den Jahren 2010 und 2011
(insgesamt 301.830,38 €) sowie der anteilige Überschuss aus dem Jahre 2012 i.
H. v. 41.992,70 €.
Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Regenwassergebühr mit 0,67 €/m²
und die Schmutzwassergebühr mit 3,09
€/m³ festzusetzen.