Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
925/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Regenwassergebühr wird mit 0,67 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,09 €/m³ festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2014 (siehe Anlage) ersichtlich, entstehen für die Regenwasserbeseitigung für 2014 gebührenfähige Kosten in Höhe von 2.197.288,99 € und für die Schmutzwasserbeseitigung gebührenfähige Kosten in Höhe von 3.759.796,63 €.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich berücksichtigungsfähigen befestigten Flächen in 2014 ist die Regenwassergebühr von derzeit 0,70 €/m² um 0,03 € auf 0,67 €/m² zu senken. In Abzug gebracht wurde die Sonderrücklage aus dem Jahre 2010 i. H. v. 20.354,47 € sowie anteilige Überschüsse aus den Jahren 2011 und 2012 i. H. v. insgesamt 185.122,07 €.

 

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Frischwasserverbrauches in 2014 ist die Schmutzwassergebühr von derzeit 3,14 €/m³ um 0,05 € auf 3,09 €/m³ zu senken. Berücksichtigt wurde die Abwasserabgabe i. H. v. 75.000,- €. In Abzug gebracht wurden die Sonderrücklagen aus den Jahren 2010 und 2011 (insgesamt 301.830,38 €) sowie der anteilige Überschuss aus dem Jahre 2012 i. H. v. 41.992,70 €.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Regenwassergebühr mit 0,67 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,09 €/m³ festzusetzen.