Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr zur
Abfallentsorgung wird mit 98,00 € und die Gewichtsgebühr mit 0,11 €/kg festgesetzt.
Sachverhalt:
Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2014 (siehe Anlage)
ersichtlich, entstehen für die Abfallentsorgung für 2014 gebührenfähige Kosten
in Höhe von 1.739.637,37 €.
Ferner ist ein Fehlbetrag aus 2011 in Höhe von 275.111,53 €, sowie die
Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 201.345,23 € in die
Gebührenermittlung für 2014 mit einzubeziehen.
Für die Abfallentsorgung ergibt sich unter Berücksichtigung der
genannten Kosten eine Grundgebühr in Höhe von 98,00 € und eine Gewichtsgebühr
in Höhe von 0,11 €/kg.
Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Grundgebühr in Höhe von 98,00 €
beizubehalten und die Gewichtsgebühr
mit 0,11 €/kg festzusetzen.
Finanzierung:
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2014