Beschlussvorschlag:
Die
Straßenreinigungsgebühr von 1,24 €/Frontmeter wird festgesetzt.
Für den
Winterdienst wird eine Gebühr in Höhe von 1,41 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Wie aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2014 (siehe Anlage)
ersichtlich, entstehen für die Straßenreinigung in 2014 gebührenfähige Kosten
in Höhe von 98.767,29 € und für den Winterdienst gebührenfähige Kosten in Höhe
von 69.805,22 €.
Ferner sind anteilige Fehlbeträge aus den Jahren 2010 und 2011 in Höhe
von insgesamt 24.035,47 € für die Straßenreinigung und in Höhe von insgesamt 126.915,34
€ für den Winterdienst in die Gebührenermittlung für 2014 mit einzubeziehen.
Für die Straßenreinigung ergibt sich unter Berücksichtigung der
genannten Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Kehrmeter in 2014
eine Straßenreinigungsgebühr von 1,24 €/Frontmeter.
Für den Winterdienst ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten
Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Frontmeter in 2014 eine Gebühr
von 1,41 €/Frontmeter.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebühren entsprechend
anzuheben.