Betreff
Vorstellung eines Konzeptes zur Grünflächenpflege im Stadtgebiet
Vorlage
767/2013
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Maßnahmeziel:

Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013 bis 2023 sieht vor, dass im Bereich der Pflege der städtischen Grünanlagen Einsparungen von jährlich 80.000,00 € erzielt werden müssen. Dies soll durch eine Verringerung der externen Aufträge und gleichzeitiger Beibehaltung des Personals beim städtischen Bauhof erreicht werden. Aufgefangen werden kann dies durch die Herabsetzung der Standards, die Streckung der Pflegeintervalle und die Übernahme von Patenschaften für Grünanlagen durch Bürger der Stadt Geilenkirchen.

 

 

Ist-Aufnahme:

Beim städtischen Bauhof sind im Moment insgesamt 14 Mitarbeiter, darunter sechs ausgebildete Gärtner der Gärtnerkolonne zugeordnet. Diese verteilen sich hauptsächlich wie folgt:

1 Mitarbeiter Baumkontrollen

2 Mitarbeiter Spielplatzpflege (Grünanlagen- und Sandpflege)

2 Mitarbeiter Sportplatz- und Rasenpflege

1 Mitarbeiter Pflege Wurmauenpark

1 Mitarbeiter Gehwegpflege mit städtischer Kehrmaschine sowie

7 Mitarbeiter für die allgemeinen Grünanlagen, die Kreisverkehrsplätze, das Straßenbegleitgrün, die Bankettenpflege, den Heckenschnitt, die Tennensportplatzpflege usw. Die o. g. Mitarbeiter sind nicht ausschließlich mit den dort genannten Aufgaben betraut, sondern unterstützen bei Bedarf auch bei anderen Arbeiten.

An die gewerbliche Wirtschaft vergeben ist im Moment die Grünanlagenpflege an städtischen Schulen, Regenrückhalteanlagen u.a. und an Verkehrsflächen in den Ortsteilen Geilenkirchen und Bauchem mit einem Auftragswert von ca. 80.000,00 €. Dieser Betrag beinhaltet:

Säuberung von Grünflächen:                      18.644 m²

Rasenpflege                                                23.560 m²

Beetpflege                                                   33.237 m²

Pflegeschnitte                                              33.482 m²

Heckenschnitt                                              717 lfd. m

In einem verwaltungsinternen Workshop wurde in 2012 erarbeitet, den Unternehmerauftrag von zuvor ca. 160.000,00 € auf etwa die Hälfte zu kürzen.

 

 

Folgen der Reduzierung des Unternehmerauftrags:

Aus den vorgenannten Ausführungen ergibt sich zwangsläufig, dass die früheren Pflegeergebnisse nicht mehr erreicht werden können. Die Pflegegänge sind reduziert worden und werden u.a. möglichst an den Veranstaltungen in den jeweiligen Orten orientiert.

Die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit auch gegenüber dem städt. Bauhof steigt, da den Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Grünanlagenpflege in der bisherigen Form nicht mehr nachgekommen werden kann. Dies hat oftmals zur Folge, dass die Einwohner mit dem Erscheinungsbild ihres Ortes nicht mehr zufrieden sind. Es werden immer häufiger Beschwerden über den Zustand von Grünanlagen und Straßenzügen an die Verwaltung herangetragen.

 

 

Optimierungsgrundsätze:

1. Neue Grünflächen

Bei der Planung neuer Grünflächen, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung, muss der zukünftige Pflegeaufwand bereits berücksichtigt werden.

Neue bepflanzte Verkehrsinseln müssten ansonsten regelmäßig gepflegt werden. Erforderliche Ausgleichsflächen sollten so angelegt werden, dass der Pflegeaufwand so gering wie möglich ist. Auf öffentlichen Grünflächen kann aber auch bei Neuplanungen nicht verzichtet werden. Sie dienen der Qualität des Stadtbildes, der Verbesserung von Kleinklima und Artenvielfalt und wirken der Bodenversiegelung entgegen.

 

2. Bestehende Grünflächen

Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Zum einen können Grünanlagen zurückgebaut werden, so dass Pflegemaßnahmen entfallen. Zum anderen können Grünanlagen anders bepflanzt oder umgestaltet werden. Eine extensivere Bepflanzung spart Pflegegänge. Weiterhin ist es erforderlich, einzelne Grünanlagen durch Neupflanzungen zu ergänzen, um die Pflege zu erleichtern.

 

3. Patenschaften für Grünflächen

Durch die Übernahme von Patenschaften für Grünanlagen kann der Pflegeaufwand für den städtischen Bauhof reduziert werden. Einige wenige Beete im öffentlichen Verkehrsraum werden heute schon von Anwohnern gepflegt. Des Weiteren wird z. B. der Kreisverkehrsplatz im Gewerbegebiet Gutenbergstraße von einer Gärtnerei auf eigene Kosten unterhalten. Die Verwaltung steht zudem mit Dritten in Kontakt, um die Pflege eines weiteren Kreisverkehrsplatzes im Rahmen einer Patenschaft zur Pflege zu übergeben. In einzelnen Orten gibt es Vereine, die sich um den Baum- und Heckenschnitt und weitere Pflegemaßnahmen kümmern. Es muss versucht werden, diese Maßnahmen weiter auszubauen.

 

 

Verfahrensvorschlag:

Um die Einsparungen bei der Grünanlagenpflege in einem geordneten Rahmen für alle Beteiligten zufriedenstellend bewerkstelligen zu können, ist ein konzeptionelles Vorgehen erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung sollte zunächst eine Bestandsaufnahme der Grünflächen erfolgen. Diese dient der Grundlagenermittlung, um festzustellen, welche verschiedenartigen Flächen von der Stadt zu pflegen sind. Diese Ermittlung ist dann wiederum Grundlage für die Festlegung von Pflegeklassen. In diese Pflegeklassen werden die einzelnen Grünflächen eingeteilt und mit einem bestimmten Pflegeaufwand hinterlegt.

 

Vorstellbar wäre die Bildung von insgesamt drei Pflegeklassen:

I.          Repräsentative Grünanlagen, Ortszentren, Hauptstraßen

II.         Allgemeine Grünanlagen, Nebenstraßen

III.        Außenbereiche

 

Hinter der Pflegeklasse I verbirgt sich eine hochwertige Pflege nach ästhetischen und gärtnerischen Gesichtspunkten, hohe Ausstattungsqualität, häufige Pflege- und Reinigungsintervalle.

Hinter der Pflegeklasse II verbirgt sich eine solide und hochwertige Pflege jedoch mit deutlicher Abgrenzung zu Pflegeklasse I, niedrige Ausstattungsqualität, geringere Pflege- und Reinigungsintervalle.

Hinter der Pflegklasse III verbirgt sich eine Standardpflege mit reduziertem gärtnerischem Pflegeaufwand, niedrige Ausstattungsqualität, geringe Pflege- und Reinigungsintervalle.

 

In diesem Zusammenhang muss es zur Entwicklung von extensiveren, kostensparenden Bewirtschaftungsstrategien kommen. Teilweise müssen Grünflächen verändert bzw. umgestaltet werden, so dass die Pflegeintensität herabgesetzt werden kann. Zudem muss die unterschiedliche Struktur in den Dörfern berücksichtigt werden. Dorfplätze in einzelnen Orten sind z. B. anders zu bewerten, als reine Straßendörfer.

 

Das von der Verwaltung anzustrebende Pflegekonzept ist nicht kurzfristig zu realisieren. Zum einen muss Zeit eingeplant werden für die Grundlagenermittlung, die Einteilung in Pflegeklassen und die Planung und spätere Umgestaltung einzelner Grünanlagen. Diese Maßnahmen lösen verschiedentlich zunächst Kosten aus, führen aber in der Zukunft durch die Verringerung von Pflegegängen zu Einsparungen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der städtischen Grünflächen. Dadurch kann erreicht werden, dass die städtischen Grünanlagen in einen guten Zustand versetzt werden und der Pflegeaufwand von den Mitarbeitern zu bewältigen ist.

 

 

Erste Maßnahmen:

In diesem Jahr wurden in den Ortslagen Honsdorf und Leiffarth erste Maßnahmen nach einer Begehung und Bestandsaufnahme durchgeführt.

So wurde ein in einem schlechten Zustand befindliches Pflanzbeet, das an eine größere städtische Rasenfläche angrenzt, umgewandelt in ebenfalls eine Rasenfläche und kann jetzt gemeinsam mit dem Großflächenmäher gemäht werden.

Aufwendig zu pflegende Straßenbeete mit abgängigen Wildrosen wurden umgewandelt in eine Heckenpflanzung mit Mulch, wodurch sich der Pflegeaufwand minimiert.

 

 

Handlungskonzept:

Die Verwaltung wird die Bestandsaufnahme der städtischen Grünflächen weiter fortführen. Anschließend könnten die Grünflächen in die einzelnen Pflegeklassen eingeteilt werden, um die Pflegeintensität festzulegen.

Die ggf. notwendige Neugestaltung von Grünflächen mit pflegeextensiver Dauerbepflanzung entsprechend diesem Handlungskonzept wird zunächst Kosten auslösen, aber auf Dauer zu der beschriebenen Kostenersparnis führen.

Im Rahmen der laufenden jährlichen Pflegemaßnahmen werden schon einzelne Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege umgesetzt. 

 

 

Der Ausschuss wird gebeten, dieses Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.