Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die Gebührenbedarfsberechnung 2014 in der vorliegenden Form. Eine Anpassung der Gebühren ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Ausweislich der als Anlage beigefügten Kalkulationen werden für das Jahr 2014 gebührenfähige Kosten in Höhe von 416.724,11 € prognostiziert.
Demgegenüber stehen zu erwartende Gebühreneinnahmen in Höhe von 416.362,43 €. Eine Anpassung der Friedhofsgebühren ist daher nicht erforderlich.
In den gebührenfähigen Kosten ist eine Kostenunterdeckung aus dem Rechnungsjahr 2011 in Höhe von 30.000 € enthalten bzw. eingerechnet. Insgesamt wurde für das Rechnungsjahr 2011 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 97.776,29 € festgestellt. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sollen Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Die verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von 67.776,29 € soll in die Gebührenkalkulation 2015 einfließen.
Finanzierung:
Siehe Sachverhalt