Betreff
Beratung und Beschluss über den Antrag der Zitta-Bau GmbH auf Übernahme einer Verkehrsanlage in das Eigentum der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
977/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsstraße im Bereich des Pappelweges wird, sofern Sie entsprechend den durch das Ing.-Büro Brendt im Oktober 2012 vorgelegten Bauvorlagen ausgebaut und durch die Stadt abgenommen worden ist, in die Baulast der Stadt Geilenkirchen übernommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Zitta-Bau GmbH einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.


Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 06.12.2013 beantragt die Zitta-Bau GmbH die Übernahme und Widmung einer Straße zur Erschließung von ca. 6 Baugrundstücken als öffentliche Verkehrsanlage.

 

Nach dem der Verwaltung vorliegenden Kanal- und Straßenbauentwurf des Ing.-Büros Brendt, beabsichtigt die Zitta-Bau GmbH, auf den Grundstücken eines alten Gehöftes in Geilenkirchen-Bauchem 6 Einfamilienhäuser zu errichten und diese über eine kurze Stichstraße (s. Anl.) vom Pappelweg her zu erschließen. Alle mit der Herstellung der Anlage entstehenden Kosten werden von der Zitta Bau GmbH übernommen.

 

Der Ausbau ist wie folgt geplant:

 

Als Entwässerung der Grundstücke ist ein Mischwasserkanal DN 250 aus wandverstärkten PVC-Rohren vorgesehen. Zu allen Grundstücken werden Grundstücksanschlussleitungen DN 150 verlegt.

Die Lage der Straße ist durch die vorgesehene Grundstücksaufteilung vorgegeben.

Die Straße ist rund 70 m lang. Etwa in der Mitte der Straße befindet sich ein rechtwinkliger Knick, an den auch ein kurzer Stich nach Südwesten anschließt. Am Nordende der Straße ist eine kleine, max. 10 m breite Wendeanlage entsprechend Richtlinie zum Ausbau von Stadtstraßen (RASt) vorgesehen.

Die Erschließungsstraße ist 6 m breit, der Stich in der Wendefläche 4 m. Die Einmündung zum Pappelweg wird entsprechend einer Einfahrt hergestellt, d.h. der bereits abgesenkte Bordstein und der Gehweg bleiben unverändert erhalten bzw. werden im Zuge des Endausbaus wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt. Der Einmündungsbereich wird so gestaltet, dass PKW ohne gegenseitige Behinderung ein- und ausfahren können.

Die Straßen werden in gesamter Breite mit Rechteckpflaster grau gepflastert. Auf Einbauten und Bepflanzungen soll verzichtet werden. Die Ränder werden mit Bordsteinen T8/20 eingefasst bzw. an bestehenden Gebäuden mit ähnlichen Winkelsteinen. Die Entwässerung erfolgt über eine 3-zeilige Mittelrinne aus Rechteckpflaster, die über 2 Abläufe zum Mischwasserkanal entwässert.

Verkehrsrechtlich wird die Straße ohne weitere Beschilderung in die vorhandene Tempo-30-Zone einbezogen.

Der Straßenaufbau erfolgt in Anlehnung an die RSTO Bauklasse V mit einem Gesamtaufbau von 70 cm.

Die Beleuchtung der Verkehrsanlage erfolgt über 3 Straßenlaternen.

 

Da der Ausbau der Verkehrsanlage dem Standard entspricht, den die Stadt selbst beim Ausbau entsprechender Verkehrsanlagen zugrunde legt und Herstellungskosten für die Stadt nicht anfallen, schlägt die Verwaltung vor, die Anlage nach der entsprechenden Fertigabnahme in die Baulast der Stadt zu übernehmen, sofern Sie nach den durch das Ing.-Büro Brendt im Oktober 2012 gefertigten Bauvorlagen ausgebaut wird.

 

Einzelheiten zur Abwicklung der Baumaßnahme werden in einem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag geregelt.