Betreff
Beschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2010
Vorlage
005/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2010 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.479.783,34 € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 


Sachverhalt:

 Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Verwendung des etwaigen Fehlbetrages zu beschließen.