Betreff
Beschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2011
Vorlage
006/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.241.224,89 € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mit einem Teilbetrag von 717.166,50 € gedeckt. Der verbleibende Restbetrag von 6.524.058,39 € ist über die Allgemeine Rücklage abzuwickeln.

 

 


Sachverhalt:

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Verwendung des etwaigen Fehlbetrages zu beschließen.