Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2010
Vorlage
007/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010 entlastet.

2.      Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2010 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Sachverhalt:

Nachdem die Beschlüsse über den Jahresabschluss gefasst wurden ist der Bürgermeister gemäß § 96 GO NRW vom Rat zu entlasten.