Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2011
Vorlage
008/2014
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 entlastet.
2. Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Sachverhalt:
Nachdem die Beschlüsse über den Jahresabschluss gefasst wurden ist der Bürgermeister gemäß § 96 GO NRW vom Rat zu entlasten.