Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, nördlich der Herzog-Wilhelm-Straße und westlich der Straße Am Sonnenhügel (Ehemaliges Molkereigelände)
- Abschluss einer Planungsvereinbarung zur Bauleitplanung
- Fassung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Beschluss über die Information der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadt schließt mit Herrn Franz Davids eine Planungsvereinbarung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen.
Der Bebauungsplan Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt.
Es wird beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Sachverhalt:
Am südlichen Rand der Innenstadt der Stadt Geilenkirchen, nordwestlich
der Wurmtalstraße (L 364) und östlich des Waldstadions auf dem Gelände der
ehemaligen Molkerei plant ein Investor die Entwicklung eines Wohngebietes auf
einer Grundstücksfläche von ca. 1,33 ha.
Das ca. 13.300 qm große Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt
Geilenkirchen nordwestlich der Wurmtalstraße (L 364). Es ist nördlich durch die
Straße „Am Sonnenhügel“ sowie südlich durch die ehemalige Kleinbahntrasse
begrenzt. Westlich und nordwestlich angrenzend befinden sich das Waldstadion,
sowie weitere Sport- und Bolzplätze. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke
423, 424 (tw.), 475, 476, 1015, 1022 und 1023 aus Flur 33, Gemarkung
Geilenkirchen.
Die Gebäude der Molkerei sind inzwischen abgebrochen worden. Geringe
Teile des Plangebiets sind bereits mit einem Wohnhaus (Flurstück 1015) und
einem Versammlungsraum der Zeugen Jehovas (Flurstück 1022) bebaut.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von ehemals baulich
genutzten Flächen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, in dieser integrierten Lage,
angepasst an die nördlich und südlich des Plangebietes gelegenen Wohngebiete
„Am Sonnenhügel“ und „Hommer Heide“ qualifizierten Wohnungsbau zu entwickeln.
Die Stadt Geilenkirchen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
folgende Zielvorstellungen:
- Die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen
Wohnbedarfs unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnbedürfnisse.
- Eine geordnete städtebauliche
Entwicklung dieser ehemaligen gewerblichen Nutzung durch die Schaffung eines
attraktiven Wohnstandortes. am Stadtrand
Das Vorhaben stellt zudem eine städtebaulich sinnvolle Einbindung in
einen bereits durch Wohnbebauung umgebenen Bereich dar.
Für das Gelände galt bisher der Durchführungsplan Nr. 13 der Stadt
Geilenkirchen, der den Bereich als Gewerbegebiet, Zweckbestimmung Molkerei,
festsetzte. Dies ist mit Abbruch der Molkerei obsolet.
Gemäß planerischem Konzept soll ein stadtrandtypisches, aufgelockertes
Wohnquartier entstehen. Insgesamt sind auf ca. 18 - 20 Grundstücken
Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen. An der Wurmtalstraße ist
entsprechend der Umgebungsbebauung ein Mehrfamilienhaus geplant.
Das Projekt wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu seiner
Realisierung bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 der
Stadt Geilenkirchen. Das Bebauungsplanverfahren kann nach § 13 a Baugesetzbuch
(Bebauungsplan der Innenentwicklung - beschleunigtes Verfahren) abgewickelt
werden, so dass auf eine Umweltprüfung und eine Prüfung der
Kompensationsmaßnahmen für den Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft
verzichtet werden kann. Im beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
verzichtet werden, allerdings ist gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB öffentlich
bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und
dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung
äußern kann. Die Verwaltung hält es für zweckmäßig, dies gemeinsam mit dem
Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und die Informationsmöglichkeit im Amt
61 der Stadtverwaltung für 2 Wochen sicherzustellen. Der Flächennutzungsplan
wird gemäß den Vorschriften über das beschleunigte Verfahren im Anschluss an
das Bebauungsplanverfahren durch die Verwaltung berichtigt.
Mit dem Investor sollte eine Planungsvereinbarung geschlossen werden, die unter Anderem Regelungen zur Kostenübernahme trifft. Die Stadt trägt nur ihre eigenen Personalkosten für die Abwicklung des Verfahrens, mit der Erstellung der Planunterlagen, Gutachten u.ä. wird auf Kosten des Investors ein Planungsbüro beauftragt. Der Entwurf der Planungsvereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Im Ratsinformationssystem werden die Entwürfe für das Projekt und den Bebauungsplan eingestellt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung der Entwürfe zur Vorbereitung der Sitzung.
Anlagen:
Planungsvereinbarung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 wird im Ratsinformationssystem eingestellt.