Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 08.04.2014 und der eingegangenen Anregungen aus der Einwohnerversammlung entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 07.05.2014 über die grundsätzlichen Planungsvorgaben zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 26.02.2014 beschloss der Rat der Stadt Geilenkirchen die Vergabe des Projektsteuerungsauftrages an die Constrata GmbH aus Bielefeld. Am 12.03.2014 fand ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen der Geschäftsleitung Constrata und der Verwaltung statt.
Anlässlich
dieses Gesprächs wurde vereinbart, dass
die Fa. Constrata nunmehr auf Grundlage der Machbarkeitsstudie der
Unternehmensberatung Altenburg vom Oktober vergangenen Jahres die notwendigen
Arbeiten zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung zum Neubau bzw.
Wiederaufbau des städtischen Hallenbades durchführen wird. Konkret bedeutet
dies, dass das durch die Fa. Altenburg erarbeitete Grundkonzept eines neuen Hallenbades
sowie die in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Module konkretisiert und mit
aktualisierten Kostenprognosen hinterlegt werden. Ebenfalls Einfluss finden
wird das anlässlich des Treffens mit den Bauchemer Vereinen am 10.02.2014
besprochene Thema eines Vereinsheims im Bereich des neuen Hallenbades.
Die Ergebnisse ihrer Arbeit wird die Fa.
Constrata dem Ausschuss in der Sitzung vorstellen.
Ziel ist es, dem Ausschuss auf breiter und
fundierter Basis die für einen Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt
notwendigen Informationen zur Vorbereitung
des Planer- bzw. Architektenauswahlverfahrens für den Neu- bzw.
Wiederaufbau des Hallenbades zur Verfügung zu stellen.
In Ergänzung zur politischen
Entscheidungsfindung beschloss der Rat in seiner Sitzung am 26.03.2014 der
Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung die Gelegenheit zu geben,
sich mit in die Entscheidungsfindung über die Ausgestaltung des neuen
Hallenbades einzubringen.
Fußend auf dem Beschlussvorschlag des
Ausschusses und den gegebenenfalls aus der Einwohnerversammlung hervorgehenden
Anregungen soll der Rat in seiner Sitzung am 07.05.2014 über das
vorzubereitende Verfahren zur Auswahl eines Planers/Architekten aufbauend auf
dem Grundkonzept der Fa. Altenburg entscheiden und hierfür einen definierten
Rahmen vorgeben, ob und ggf. welche weiteren, über das Grundkonzept
hinausgehenden Module im Zuge des Neu- bzw. Wiederaufbaus des Hallenbades zur
Ausführung gelangen sollen.
Um
Missverständnissen vorzubeugen, ist an dieser Stelle noch einmal deutlich
darauf hinzuweisen, dass mit der anstehenden Beschlussfassung weder konkrete
Planungsinhalte noch ein Planungsauftrag
entschieden werden. In einer ganzen Reihe noch folgender Entscheidungen dient
der jetzt von den politischen Gremien erbetene Beschluss einzig und allein der
Vorbereitung und grundsätzlichen Definition des Planungsauftrages und somit
letztlich der Vorbereitung zur Auswahl eines Planers.
Dieser soll
sodann im Wege eins VOF-Verfahrens mit Arbeitsprobe ermittelt werden, welches
aufgrund der voraussichtlichen Auftragshöhe EU-weit durchzuführen sein wird.
Bei einem VOF-Verfahren mit Arbeitsprobe handelt es sich um ein zweistufiges
Verfahren, in dessen erster Stufe entsprechenden Interessenten öffentlich die
Gelegenheit gegeben wird, sich um die Ausführung der Planungsleistungen zu
bewerben. Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen anhand einer
Wertungsmatrix ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber. Die ersten drei bis maximal
fünf Bewerber sollen in der zweiten Stufe sodann zur Abgabe einer Arbeitsprobe
zum konkreten Bauvorhaben aufgefordert werden. Anhand der vorgelegten
Ergebnisse kann sodann über eine Auftragsvergabe entschieden werden. Für die
Durchführung des Verfahrens von der Bekanntmachung auf der EU-Vergabeplattform,
diese ist für Mitte April des Jahres vorgesehen, bis hin zum Vergabebeschluss
für den Planungsauftrag ist mit einem Zeitrahmen von ca. fünf Monaten zu
rechnen, so dass voraussichtlich Mitte September 2014, ggf. in der Ratssitzung
am 10.09.2014, eine Vergabeentscheidung getroffen werden kann.