Betreff
Beratung und Entscheidung über grundsätzliche Planungsvorgaben zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades
Vorlage
030/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 08.04.2014 und der eingegangenen Anregungen aus der Einwohnerversammlung entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 07.05.2014 über die grundsätzlichen Planungsvorgaben zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 26.02.2014 beschloss der Rat der Stadt Geilenkirchen die Vergabe des Projektsteuerungsauftrages an die Constrata GmbH aus Bielefeld. Am 12.03.2014 fand ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen der Geschäftsleitung Constrata und der Verwaltung statt.

 

Anlässlich dieses Gesprächs wurde vereinbart, dass die Fa. Constrata nunmehr auf Grundlage der Machbarkeitsstudie der Unternehmensberatung Altenburg vom Oktober vergangenen Jahres die notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades durchführen wird. Konkret bedeutet dies, dass das durch die Fa. Altenburg erarbeitete Grundkonzept eines neuen Hallenbades sowie die in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Module konkretisiert und mit aktualisierten Kostenprognosen hinterlegt werden. Ebenfalls Einfluss finden wird das anlässlich des Treffens mit den Bauchemer Vereinen am 10.02.2014 besprochene Thema eines Vereinsheims im Bereich des neuen Hallenbades.

 

Die Ergebnisse ihrer Arbeit wird die Fa. Constrata dem Ausschuss in der Sitzung vorstellen.

 

Ziel ist es, dem Ausschuss auf breiter und fundierter Basis die für einen Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt notwendigen Informationen zur Vorbereitung  des Planer- bzw. Architektenauswahlverfahrens für den Neu- bzw. Wiederaufbau des Hallenbades zur Verfügung zu stellen.

 

In Ergänzung zur politischen Entscheidungsfindung beschloss der Rat in seiner Sitzung am 26.03.2014 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung die Gelegenheit zu geben, sich mit in die Entscheidungsfindung über die Ausgestaltung des neuen Hallenbades einzubringen.

 

Fußend auf dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und den gegebenenfalls aus der Einwohnerversammlung hervorgehenden Anregungen soll der Rat in seiner Sitzung am 07.05.2014 über das vorzubereitende Verfahren zur Auswahl eines Planers/Architekten aufbauend auf dem Grundkonzept der Fa. Altenburg entscheiden und hierfür einen definierten Rahmen vorgeben, ob und ggf. welche weiteren, über das Grundkonzept hinausgehenden Module im Zuge des Neu- bzw. Wiederaufbaus des Hallenbades zur Ausführung gelangen sollen.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, ist an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass mit der anstehenden Beschlussfassung weder konkrete Planungsinhalte noch ein  Planungsauftrag entschieden werden. In einer ganzen Reihe noch folgender Entscheidungen dient der jetzt von den politischen Gremien erbetene Beschluss einzig und allein der Vorbereitung und grundsätzlichen Definition des Planungsauftrages und somit letztlich der Vorbereitung zur Auswahl eines Planers.

 

Dieser soll sodann im Wege eins VOF-Verfahrens mit Arbeitsprobe ermittelt werden, welches aufgrund der voraussichtlichen Auftragshöhe EU-weit durchzuführen sein wird. Bei einem VOF-Verfahren mit Arbeitsprobe handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, in dessen erster Stufe entsprechenden Interessenten öffentlich die Gelegenheit gegeben wird, sich um die Ausführung der Planungsleistungen zu bewerben. Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen anhand einer Wertungsmatrix ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber. Die ersten drei bis maximal fünf Bewerber sollen in der zweiten Stufe sodann zur Abgabe einer Arbeitsprobe zum konkreten Bauvorhaben aufgefordert werden. Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann sodann über eine Auftragsvergabe entschieden werden. Für die Durchführung des Verfahrens von der Bekanntmachung auf der EU-Vergabeplattform, diese ist für Mitte April des Jahres vorgesehen, bis hin zum Vergabebeschluss für den Planungsauftrag ist mit einem Zeitrahmen von ca. fünf Monaten zu rechnen, so dass voraussichtlich Mitte September 2014, ggf. in der Ratssitzung am 10.09.2014, eine Vergabeentscheidung getroffen werden kann.