Betreff
63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche südöstlich des Pater-Briers-Weges, nördlich der Jülicher Straße zur Erweiterung des vorhandenen Golfplatzes Loherhof in nördliche Richtung
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
106/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 16.12.2009 hat der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zwischenzeitlich offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Auf eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung kann deswegen ausnahmsweise verzichtet werden.