Betreff
63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche südöstlich des Pater-Briers-Weges, nördlich der Jülicher Straße zur Erweiterung des vorhandenen Golfplatzes Loherhof in nördliche Richtung
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Geltungsbereich: Fläche südöstlich des Pater-Briers-Weges, nördlich der Jülicher Straße zur Erweiterung des vorhandenen Golfplatzes Loherhof in nördliche Richtung
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
106/2010
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet.
Sachverhalt:
Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom
16.12.2009 hat der
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zwischenzeitlich offen gelegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Auf eine Vorberatung im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung kann deswegen
ausnahmsweise verzichtet werden.