Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der am 25.05.2014 stattfindenden Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
062/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 25.05.2014 fest  


Sachverhalt:

Am 25.05.2014 findet bekanntlich u. a. die Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen statt. Der Wahlleiter prüft die Wahlniederschriften und bereitet das endgültige Wahlergebnis vor.

Gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 61 Abs. 3 Kommunalwahlordnung muss der Wahlausschuss das ermittelte Ergebnis beschließen.

Die Verwaltung wird das Ergebnis in der Sitzung als Tischvorlage auslegen.