Betreff
Verteilung der Landeszuschüsse für plusKITA und Sprachförderung
Vorlage
064/2014
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 01.08.2014 in den Landtag eingebracht. Über den Gesetzentwurf soll Ende Juni beschlossen und das Gesetz entsprechend verabschiedet werden.

 

Neben weiteren Neuerungen im Änderungsgesetz sollen die Jugendämter zusätzliche Landeszuschüsse für Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen sowie für sogenannte plusKITA-Einrichtungen erhalten. Nach § 16a des vorliegenden Gesetzentwurfes sind plusKITA-Einrichtungen solche Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses betreuen.

 

Die erforderlichen zukünftigen Regelungen und Rechtsgrundlagen zu den Zuschüssen sowie dem zukünftigen Förderverfahren sind der Vorlage als Auszug aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung beigefügt.

 

Aus den Landeszuschüssen sollen, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes, die Jugendämter vor Ort Einzelzuschüsse für Kindertageseinrichtungen, die vom Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung von Auswahlkriterien festzulegen sind, bewilligen. Um die Träger aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten in  die Lage versetzen zu können, möglichst noch vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres finanzielle Dispositionen treffen und zum Beginn des Kindergartenjahres zusätzliches, durch die Zuschüsse zu finanzierendes Personal beschaffen zu können, soll die Auswahl der Einrichtungen, die Fördermittel erhalten sollen, bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes durch den Jugendhilfeausschuss erfolgen. Die betreffenden Rundschreiben des Landschaftsverbandes in der Angelegenheit sowie eine Auflistung des Landes, in der die Fördersummen für das jeweilige Jugendamt aufgeführt sind, sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Förderung der plusKITA erhält das Jugendamt jährlich einen Landeszuschuss i. H. v. insgesamt 50.000,00 €. Die Förderung einer einzelnen Kita erfolgt entsprechend der zukünftigen Regelungen durch die Bewilligung eines Zuschusses i. H. v. 25.000,00 € jährlich. Der Bewilligungszeitraum soll sich hierbei im Rahmen der Planungssicherheit für die jeweilige Kita über 5 Jahre erstrecken. Unter Zugrundelegung dieser Rahmenbedingungen hat der Ausschuss zwei Kindertageseinrichtungen auszuwählen, die in den Folgejahren plusKITA in der hiesigen Kindergartenbedarfsplanung sind.

 

Für die Sprachförderung in den hiesigen Kitas soll das Jugendamt einen Zuschuss i. H. v. jährlich insgesamt 35.000,00 € erhalten. Dieser Betrag ist vom Jugendamt in Teilbeträgen von mindestens 5.000,00 € an die einzelnen zu fördernden Einrichtungen weiterzuleiten. Hieraus folgt, dass von 12 Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2014/2015 jeweils 7 Einrichtungen in den Genuss eines zusätzlichen Sprachförderzuschusses i. H. v. 5.000,00 € kommen. Auch diese Förderung soll regelmäßig für einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen.

 

Die Verwaltung hat eine aktuelle Auflistung für alle Kindertageseinrichtungen in Geilenkirchen erstellt, die die absolute Kinderzahl sowie den prozentualen Anteil dieser Kinder in der Einrichtung, die bestimmte Auswahlkriterien erfüllen, wiedergibt.

 

Für die Verteilung der Landeszuschüsse auf die einzelnen Jugendamtsbezirke im Bereich plusKITA hat das Land ausschließlich das Kriterium der Anzahl der Kinder unter sieben Jahre, die im SGBII-Leistungsbezug stehen, gewählt. Der Ausschuss möge zunächst darüber beschließen, ob zur Auswahl der plusKITA lediglich dieses Kriterium heranzuziehen ist, oder bei der Auswahl weitere Kriterien aus der Auflistung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere scheinen aus Sicht der Verwaltung die Kriterien Leistungen der Hilfe zur Erziehung sowie Alleinerziehung sinnvolle Ergänzungskriterien bzw. Entscheidungshilfen zu sein. Nach Festlegung der Auswahlkriterien möge der Ausschuss anhand der vorliegenden Daten und vorbehaltlich des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes in der Form des vorliegenden Gesetzentwurfes zwei Einrichtungen als plusKITA–Einrichtungen für die nächsten fünf Jahre festlegen.

 

Bei der Verteilung der Landeszuschüsse für die zusätzliche Sprachförderung auf die Jugendamtsbezirke hat das Land die Kriterien des Bezuges von SGBII-Leistungen sowie die Anzahl der Familien berücksichtigt, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Als weiteres Entscheidungskriterium für die Auswahl der Einrichtungen, die einen Zuschuss für die Sprachförderung erhalten sollen, könnte die derzeitige Zahl der Kinder mit einem Sprachförderbedarf nach Delfin 4 herangezogen werden. Der Ausschuss möge auch hier über die zu Grunde zu legenden Auswahlkriterien und die Auswahl der zu fördernden Kitas entscheiden.