Betreff
61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche am Ortsrand Immendorfs, südöstlich der Ringstraße, südwestlich des Sportplatzes und nordöstlich der Umgehungsstraße B 56
Beratung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
108/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag befunden.

 

Der Entwurf der 61. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Nach Ratsbeschluss vom 16.12.2009 wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Für die hieraus resultierten Stellungnahmen darf auf den beigefügten Abwägungsvorschlag verwiesen werden.