Betreff
Wahl von Vertretern für die Entsendung in Drittorganisationen
Vorlage
071/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt Vertreter für die Entsendung in Drittorganisationen.


Sachverhalt:

 

Bei der Entsendung von Vertretern der Stadt in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen ist § 113 Abs. 2 GO NRW zu beachten. Hiernach bestimmt der Rat nach eigenem Ermessen den Vertreter der Stadt. Dabei ist er nicht beschränkt auf Mandatsträger oder Bedienstete der Verwaltung, sofern nicht die vorgenannte Vorschrift oder Spezialregelung anderes bestimmen. Auf die Abstimmung über die Entsendung von Gremien (§§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW) ist das Prinzip der spiegelbildlichen Abbildung nicht anzuwenden.

 

Sind mehrere als ein Vertreter zu benennen, muss in jedem Fall der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen.

 

Die Zahl der zu entsendenden Mitglieder in Drittorganisationen ergibt sich aus der folgenden Auflistung, bei der die Stimmverhältnisse im Rat berücksichtigt wurden. Die Einhaltung dieses Prinzips der spiegelbildlichen Abbildung ist jedoch wie bereits dargestellt nicht erforderlich. Für jedes Mitglied einer Drittorganisation muss ein Stellvertreter bestimmt werden, soweit sich aus den folgenden Ausführungen nicht etwas anderes ergibt.

 

 

1 Platz

-           Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH

-           Beirat West

-           Aufsichtsrat des Verbandswasserwerkes Gangelt GmbH

-           Gesellschafterversammlung der EWV Stolberg GmbH

-           Unterausschuss Braunkohleausschuss

-           Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur

-           Mitgliederversammlung des HTS – Heinsberger  Tourist-Service E.V.

-           Beirat des Heinsberger Tourist-Service E.V.

-           Beirat des EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH (ohne Stellvertretung)

-           Kindergarten

o          Arbeiterwohlfahrt Beamtenweg (ohne Stellvertretung)

o          Arbeiterwohlfahrt Jahnstraße (ohne Stellvertretung

o          Katholische Kirchengemeinde Gillrath (ohne Stellvertretung)

o          Immendorf

o          Katholische Kirchengemeinde Lindern (ohne Stellvertretung)

o          Katholische Kirchengemeinde Tripsrath

o          Katholische Kirchengemeinde Würm (ohne Stellvertretung)

o          Lebenshilfe für Behinderte an der Robert-Koch-Straße (ohne Stellvertretung)

o          Selfkantkaserne

o          Bauchem – städtischer Kindergarten (ohne Stellvertretung)

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse entfällt dieser Platz auf die CDU.

 

 

2 Plätze

-           Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises HS GmbH

-           Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg

-           Partnerschaftsverein Geilenkirchen Tabivere/Estland

-           Städt. Kindergarten Teveren

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse je 1 Platz für CDU und SPD.

 

 

3 Plätze

-           Vertreter zur Wahl von Schulleitungen in den jeweiligen Schulkonferenzen

-           Vertreter zur Pflege der Städtepartnerschaft Geilenkirchen-Quimperle

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse 2 Plätze für CDU, 1 Platz entweder für SPD oder Grüne.

Wenn FDP, NPD und Bürgermeister Fiedler jeweils für sich selbst stimmen, dann wird ein Platz im Losverfahren zwischen SPD und Grüne vergeben.

Wenn FDP für die CDU stimmt und gleichzeitig NPD und Bürgermeister Fiedler für sich selbst stimmen oder sich enthalten oder alternativ FDP, NPD und Bürgermeister Fiedler sich enthalten, erhält die SPD den dritten Platz.

 

4 Plätze

-           Förderschulzweckverband

-           Gesellschafterversammlung des Verbandswasserwerkes Gangelt GmbH

-           Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen

Bei Berücksichtigung der Stimmverhältnisse 2 Plätze für CDU, je 1 Platz für SPD und Grüne.