Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
Vertreter für die Entsendung in Drittorganisationen.
Sachverhalt:
Bei
der Entsendung von Vertretern der Stadt in Beiräte, Ausschüsse,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechende Organe
juristischer Personen oder Personenvereinigungen ist § 113 Abs. 2 GO NRW zu
beachten. Hiernach bestimmt der Rat nach eigenem Ermessen den Vertreter der
Stadt. Dabei ist er nicht beschränkt auf Mandatsträger oder Bedienstete der
Verwaltung, sofern nicht die vorgenannte Vorschrift oder Spezialregelung anderes
bestimmen. Auf die Abstimmung über die Entsendung von Gremien (§§ 63 Abs. 2,
113 GO NRW) ist das Prinzip der spiegelbildlichen Abbildung nicht anzuwenden.
Sind
mehrere als ein Vertreter zu benennen, muss in jedem Fall der Bürgermeister
oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen.
Die
Zahl der zu entsendenden Mitglieder in Drittorganisationen ergibt sich aus der
folgenden Auflistung, bei der die Stimmverhältnisse im Rat berücksichtigt
wurden. Die Einhaltung dieses Prinzips der spiegelbildlichen Abbildung ist
jedoch wie bereits dargestellt nicht erforderlich. Für jedes Mitglied einer
Drittorganisation muss ein Stellvertreter bestimmt werden, soweit sich aus den
folgenden Ausführungen nicht etwas anderes ergibt.
1 Platz
- Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg
GmbH
- Beirat West
- Aufsichtsrat des Verbandswasserwerkes
Gangelt GmbH
- Gesellschafterversammlung der EWV
Stolberg GmbH
- Unterausschuss Braunkohleausschuss
- Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur
- Mitgliederversammlung des HTS –
Heinsberger Tourist-Service E.V.
- Beirat des Heinsberger
Tourist-Service E.V.
- Beirat des EWV Energie- und Wasserversorgung
GmbH (ohne Stellvertretung)
- Kindergarten
o Arbeiterwohlfahrt Beamtenweg (ohne
Stellvertretung)
o Arbeiterwohlfahrt Jahnstraße (ohne
Stellvertretung
o Katholische Kirchengemeinde Gillrath
(ohne Stellvertretung)
o Immendorf
o Katholische Kirchengemeinde Lindern
(ohne Stellvertretung)
o Katholische Kirchengemeinde Tripsrath
o Katholische Kirchengemeinde Würm (ohne
Stellvertretung)
o Lebenshilfe für Behinderte an der
Robert-Koch-Straße (ohne Stellvertretung)
o Selfkantkaserne
o Bauchem – städtischer Kindergarten
(ohne Stellvertretung)
Bei Berücksichtigung
der Stimmverhältnisse entfällt dieser Platz auf die CDU.
2 Plätze
- Gesellschafterversammlung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises HS GmbH
- Kuratorium der
Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg
- Partnerschaftsverein Geilenkirchen
Tabivere/Estland
- Städt. Kindergarten Teveren
Bei Berücksichtigung
der Stimmverhältnisse je 1 Platz für CDU und SPD.
3 Plätze
- Vertreter zur Wahl von Schulleitungen
in den jeweiligen Schulkonferenzen
- Vertreter zur Pflege der Städtepartnerschaft
Geilenkirchen-Quimperle
Bei
Berücksichtigung der Stimmverhältnisse 2 Plätze für CDU, 1 Platz entweder für
SPD oder Grüne.
Wenn
FDP, NPD und Bürgermeister Fiedler jeweils für sich selbst stimmen, dann wird
ein Platz im Losverfahren zwischen SPD und Grüne vergeben.
Wenn
FDP für die CDU stimmt und gleichzeitig NPD und Bürgermeister Fiedler für sich
selbst stimmen oder sich enthalten oder alternativ FDP, NPD und Bürgermeister
Fiedler sich enthalten, erhält die SPD den dritten Platz.
4 Plätze
- Förderschulzweckverband
- Gesellschafterversammlung des
Verbandswasserwerkes Gangelt GmbH
- Entwicklungsgesellschaft Stadt
Geilenkirchen
Bei Berücksichtigung
der Stimmverhältnisse 2 Plätze für CDU, je 1 Platz für SPD und Grüne.