Betreff
Wahl der Ortsvorsteher
Vorlage
072/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt die Ortsvorsteher entsprechend der oben genannten Bestimmungen.

 


Sachverhalt:

 

Für jeden Stadtbezirk wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stimmbezirk erzielten Stimmenverhältnisses einen Ortsvorsteher (§ 39 Abs. 6 GO NRW). Er muss in dem Bezirk, für den er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Aufgabe des Ortsvorstehers ist es in erster Linie, die Belange seines Bezirkes wahrzunehmen.

 

Nach § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird das Stadtgebiet in folgende Bezirke eingeteilt:

a)     Beeck

b)     Geilenkirchen mit Bauchem und Hünshoven

c)      Gillrath, Hatterath, Nierstraß und Panneschopp

d)     Grotenrath

e)     Immendorf, Waurichen und Apweiler

f)       Kraudorf, Nirm, Kogenbroich und Hoven

g)     Lindern

h)     Niederheid

i)       Prummern

j)       Süggerath

k)      Teveren und Bocket

l)       Tripsrath, Hochheid und Rischden

m)   Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf und Honsdorf

 

Für jeden dieser Bezirke ist ein Ortsvorsteher zu wählen.

 

Die Stimmverhältnisse in den Bezirken stellen sich wie folgt dar:

 

a)     Beeck: CDU 70,21 %

b)     Geilenkirchen mit Bauchem und Hünshoven:

CDU 39,82%, SPD 19,13%, Grüne 17,28 %, Bürgerliste 12,10 %

c)      Gillrath, Hatterath, Nierstraß und Panneschopp:

CDU 33,78 %, Bürgerliste 26,87 %, SPD 24,47 %

d)     Grotenrath: CDU 71,35 %

e)     Immendorf, Waurichen und Apweiler: CDU 48,79 %, SPD 19,41 %

f)       Kraudorf, Nirm, Kogenbroich und Hoven: CDU 51,22 %

g)     Lindern: CDU 56,77 %

h)     Niederheid: CDU 37,26 %, SPD 21,92 %, Bürgerliste 17,26 %, Grüne 14,79 %

i)       Prummern: CDU 56,53 %

j)       Süggerath: CDU 57,60 %

k)      Teveren und Bocket: CDU 49,95 %, SPD 18,15 %

l)       Tripsrath, Hochheid und Rischden: CDU 62,03 %

m)   Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf und Honsdorf: CDU 55,32 %

 

Somit sind alle Ortsvorsteher auf Vorschlag der CDU-Fraktion zu besetzen.