Betreff
Ergebnis der Einwohnerversammlung zum Ausbau der Eburonen-,Merowinger- und Karolingerstraße
Vorlage
073/2014
Aktenzeichen
66 11 40
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)     Der Planentwurf wird verabschiedet. Die Verwaltung wird beauftragt, die VOB Ausschreibung durchzuführen.

2)     Im Rahmen der Baumaßnahme werden Leerrohre mitverlegt.

3)     Die Ausführung der Maßnahme erfolge in drei Abschnitten.

4)     Die Eburonenstraße, im Bereich zwischen „An der Linde“ und Merowingerstraße wird in der Ausbauvariante zwei hergestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.05.2014 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung der Eburonen-, Merowinger- und Karolingerstraße beschlossen.

Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

In der Einwohnerversammlung am 04.06.2014 sind die Planung und die Beitragsabrechnung nach dem KAG umfassend vorgestellt und erörtert worden. Die Einwohnerversammlung hat sich grundsätzlich für die Maßnahme ausgesprochen. Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Grundsätzlich bestehen von den Anliegern keine Bedenken gegen die vorgestellte Planung. Die nachfolgend drei hervorgehobenen Punkte sind jedoch noch separat von Rat zu entscheiden.

 

Seitens der Anlieger der o.g. Straßen besteht der Wunsch, dass im Rahmen der Baumaßnahme ein Leerrohr mitverlegt wird, welches einer eventuell späteren Glasfaserverlegung dient.

Zur Anwendung würde ein Leerrohrsystem kommen, welches viele kleine Leerrohre enthält, die als Leerrohr für den jeweiligen Hausanschluss dienen. Der Vorteil besteht darin, dass hier direkt das Leerrohr für den jeweiligen Hausanschluss bis in den Gehweg mitverlegt wird.

Das Leerrohr würde am Rand des Straßenplanums, d.h. unter bzw. kurz hinter dem Bordstein in rd. 60 cm Tiefe, neben bzw. stellenweise auch über den anderen Versorgungsleitungen mitverlegt werden. Die jeweiligen Leerrohre für die Hausanschlüsse werden vor jedem Grundstück bis in den Gehweg verlegt.

Die Kosten für die Mitverlegung des Leerrohrsystems werden auf ca. 30.000 bis 40.000 Euro geschätzt. Diese Kosten hätte zunächst die Stadt Geilenkirchen zu tragen.

 

Seitens des Ingenieurbüro Brendt wurden in der Einwohnerversammlung zwei Variante des Bauablaufs vorgestellt.

Die erste Variante sieht vor, zunächst im gesamten Gebiet den Kanal zu verlegen, im Anschluss die Hausanschlüsse zu erneuern und den Straßenbau als letztes durchzuführen. Die Bauzeit würde hier bei 9 Monaten liegen.

Bei der zweiten Variante würde der Ausbau in drei Abschnitten erfolgen und jeder Abschnitt würde bis einschließlich der Binderschicht hergestellt werden. Die Bauzeit würde sich hier auf 12 Monate (4 Monate pro Abschnitt) belaufen.

Der Vorteil der zweiten Variante besteht darin, dass die Anlieger des jeweiligen Abschnittes nur vier Monate von der Baustelle direkt betroffen wären. Bei der ersten Alternative wären die Anlieger im Bereich, in dem der Kanalbau beginnen würde, 9 Monate von der Baustelle betroffen.

Die Anlieger haben sich in der Einwohnerversammlung auch eindeutig für die zweite Ausbauvariante ausgesprochen.

 

Für den Bereich der Eburonenstraße zwischen „An der Linde“ und Merowingerstraße wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung eine weitere Prüfung zu gesagt. Bei diesem Bereich handelt es sich um eine Einbahnstraße, für die nach der Einwohnerversammlung zwei Varianten erarbeitet wurden.

 

Variante 1:

 

Bei dieser Variante handelt es sich um die in der Einwohnerversammlung vorgestellte Ausbauweise. Im Bereich zwischen der Straße „An der Linde“ und Merowingerstraße würde die Fahrbahn der Eburonenstraße auf 5,0 m verbreitert werden. Auf der südlichen Seite würde ein Gehweg mit einer Breite von 1,3 m und auf der nördlichen Seite ein Schrammbord hergestellt. Dieses Schrammbord würde an der schmalsten Stelle eine Breite von 0,2 m und an der breitesten Stelle 0,7 m aufweisen.

Der Grund für die Verbreiterung der Fahrbahn besteht darin, dass eine Fahrbahn 5,0 m aufweisen muss, damit nach StVO auf einer Seite noch geparkt werden darf.

 

Variante 2:

 

Die zweite Variante würde vorsehen, auf der nördlichen Seite den Gehweg in der Breite wieder herzustellen, wie dieser derzeit vorhanden ist. Der südliche Gehweg würde auch hier auf 1,30 m verbreitert werden. Allerdings würde ab der Hausnummer 3 nur noch eine Fahrbahn von 4,25 m verbleibt, auf der kein parken mehr möglich wäre.

 

Das Amt 32 hat in einem gemeinsamen Gespräch klar die Variant 1 favorisiert. Dies wurde mit dem hohen Parkdruck in diesem Bereich der Eburonenstraße begründet.

Seitens des Amtes 66 wird jedoch die Variante 2 vorgeschlagen. Hier würden zwar Stellplätze entfallen, allerdings könnten beide Gehwege genutzt werden und am Beginn der Eburonenstraße wäre das Parken nach wie vor möglich.