Beschlussvorschlag:
1) Der Planentwurf wird verabschiedet. Die
Verwaltung wird beauftragt, die VOB Ausschreibung durchzuführen.
2) Im Rahmen der Baumaßnahme werden Leerrohre
mitverlegt.
3) Die Ausführung der Maßnahme erfolge in drei
Abschnitten.
4) Die Eburonenstraße, im Bereich zwischen „An
der Linde“ und Merowingerstraße wird in der Ausbauvariante zwei hergestellt.
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.05.2014 die Durchführung
einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung der Eburonen-, Merowinger- und Karolingerstraße
beschlossen.
Nach
§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer
Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
In
der Einwohnerversammlung am 04.06.2014 sind die Planung und die
Beitragsabrechnung nach dem KAG umfassend vorgestellt und erörtert worden. Die
Einwohnerversammlung hat sich grundsätzlich für die Maßnahme ausgesprochen. Die
Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als
Anlage beigefügt.
Grundsätzlich
bestehen von den Anliegern keine Bedenken gegen die vorgestellte Planung. Die nachfolgend drei
hervorgehobenen Punkte sind jedoch noch separat von Rat zu entscheiden.
Seitens
der Anlieger der o.g. Straßen besteht der Wunsch, dass im Rahmen der Baumaßnahme
ein Leerrohr mitverlegt wird, welches einer eventuell späteren
Glasfaserverlegung dient.
Zur Anwendung würde ein Leerrohrsystem kommen,
welches viele kleine Leerrohre enthält, die als Leerrohr für den jeweiligen
Hausanschluss dienen. Der Vorteil besteht darin, dass hier direkt das Leerrohr
für den jeweiligen Hausanschluss bis in den Gehweg mitverlegt wird.
Das Leerrohr würde am Rand des Straßenplanums, d.h.
unter bzw. kurz hinter dem Bordstein in rd. 60 cm Tiefe, neben bzw.
stellenweise auch über den anderen Versorgungsleitungen mitverlegt werden. Die
jeweiligen Leerrohre für die Hausanschlüsse werden vor jedem Grundstück bis in
den Gehweg verlegt.
Die Kosten für die Mitverlegung des Leerrohrsystems
werden auf ca. 30.000 bis 40.000 Euro geschätzt. Diese Kosten hätte zunächst die
Stadt Geilenkirchen zu tragen.
Seitens des Ingenieurbüro Brendt wurden in der
Einwohnerversammlung zwei Variante des Bauablaufs vorgestellt.
Die erste Variante sieht vor, zunächst im gesamten
Gebiet den Kanal zu verlegen, im Anschluss die Hausanschlüsse zu erneuern und
den Straßenbau als letztes durchzuführen. Die Bauzeit würde hier bei 9 Monaten
liegen.
Bei der zweiten Variante würde der Ausbau in drei
Abschnitten erfolgen und jeder Abschnitt würde bis einschließlich der
Binderschicht hergestellt werden. Die Bauzeit würde sich hier auf 12 Monate (4
Monate pro Abschnitt) belaufen.
Der Vorteil der zweiten Variante besteht darin,
dass die Anlieger des jeweiligen Abschnittes nur vier Monate von der Baustelle
direkt betroffen wären. Bei der ersten Alternative wären die Anlieger im Bereich,
in dem der Kanalbau beginnen würde, 9 Monate von der Baustelle betroffen.
Die Anlieger haben sich in der Einwohnerversammlung
auch eindeutig für die zweite Ausbauvariante ausgesprochen.
Für den Bereich der Eburonenstraße zwischen „An der
Linde“ und Merowingerstraße wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung
eine weitere Prüfung zu gesagt. Bei diesem Bereich handelt es sich um eine
Einbahnstraße, für die nach der Einwohnerversammlung zwei Varianten erarbeitet
wurden.
Variante
1:
Bei
dieser Variante handelt es sich um die in der Einwohnerversammlung vorgestellte
Ausbauweise. Im Bereich zwischen der Straße „An der Linde“ und Merowingerstraße
würde die Fahrbahn der Eburonenstraße auf 5,0 m verbreitert werden. Auf der
südlichen Seite würde ein Gehweg mit einer Breite von 1,3 m und auf der
nördlichen Seite ein Schrammbord hergestellt. Dieses Schrammbord würde an der
schmalsten Stelle eine Breite von 0,2 m und an der breitesten Stelle 0,7 m
aufweisen.
Der
Grund für die Verbreiterung der Fahrbahn besteht darin, dass eine Fahrbahn 5,0
m aufweisen muss, damit nach StVO auf einer Seite noch geparkt werden darf.
Variante
2:
Die
zweite Variante würde vorsehen, auf der nördlichen Seite den Gehweg in der
Breite wieder herzustellen, wie dieser derzeit vorhanden ist. Der südliche
Gehweg würde auch hier auf 1,30 m verbreitert werden. Allerdings würde ab der
Hausnummer 3 nur noch eine Fahrbahn von 4,25 m verbleibt, auf der kein parken
mehr möglich wäre.
Das
Amt 32 hat in einem gemeinsamen Gespräch klar die Variant 1 favorisiert. Dies
wurde mit dem hohen Parkdruck in diesem Bereich der Eburonenstraße begründet.
Seitens
des Amtes 66 wird jedoch die Variante 2 vorgeschlagen. Hier würden zwar
Stellplätze entfallen, allerdings könnten beide Gehwege genutzt werden und am
Beginn der Eburonenstraße wäre das Parken nach wie vor möglich.