Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Süggerath, zwischen der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf, den Straßen Auf dem Tecker und Auf der Zömm
Beratung über die während der Offenlage und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Geltungsbereich: Fläche in Süggerath, zwischen der Bahnlinie Aachen-Düsseldorf, den Straßen Auf dem Tecker und Auf der Zömm
Beratung über die während der Offenlage und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Vorlage
109/2010
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag entschieden.
Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung verabschiedet.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 16.02.2010 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 im vereinfachten Verfahren eingeleitet. Zwischenzeitlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, und es ist eine Offenlage des Planes nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Für die eingegangenen Stellungnahmen wird auf den als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag verwiesen.