Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, nördlich der Herzog-Wilhelm-Straße und westlich der Straße Am Sonnenhügel (Ehemaliges Molkereigelände)
- Beratung über die während der Bürgerinformation nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Verabschiedung des Planentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 07.05.2014 wurde der Öffentlichkeit zwischenzeitlich gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu informieren und sich zu der Planung zu äußern. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. Außerdem wurden besonders betroffene Träger öffentlicher Belange vorab beteiligt, um ein möglichst ausgereiftes Offenlageexemplar erstellen zu können.
Die aus dieser Beteiligung hergegangenen Stellungnahmen sind anliegend vorgestellt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen.
Gegenüber dem dem Ausschuss bereits vorgestellten Vorentwurf haben sich geringfügige Änderungen ergeben.
Zu erwähnen sei hier besonders, dass für die Planstraße B
(parallel zum nordwestlichen Plangebietsrand) eine Verbreiterung zwecks
Sicherung der notwendigen Rückenstütze vorgenommen wurde sowie eine Festsetzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB (Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und
Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind)
vorgenommen wurde. Die Höhen der Böschung wurden gemäß § 9 Abs. 3 BauGB
festgesetzt, zur Sicherung der Böschung gegen Erosion wurde eine Festsetzung
nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB vorgenommen (Maßnahmen zum Schutz des Bodens,
hier: Einsäen von Gras)
Die aktuellen Planunterlagen werden den Fraktionsvorsitzenden zur Vorbereitung der Sitzung zugestellt.
Der Bebauungsplanentwurf könnte somit zur Offenlage und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verabschiedet werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Den Planentwurf nebst Anlagen finden Sie im Ratsinformationssystem!