Betreff
Beratung über die Stellungnahme der Stadt Geilenkirchen zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle
Vorlage
084/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt, zu den vorgelegten Entwürfen des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle und des Umweltberichts, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Den Entwürfen wird grundsätzlich zugestimmt. Die Stadt Geilenkirchen unterstützt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft und befürwortet die Stellungnahme der Kreisverwaltung Heinsberg, die sich nach wie vor gegen die Einführung jeglichen Zuweisungszwanges zu Entsorgungsanlagen ausspricht.


Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Der Koalitionsvertrag zwischen NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW sieht vor, dass ein neuer ökologischer Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen aufgestellt wird.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Dieser soll den am 31.03.2010 bekannt gemachten Abfallwirtschaftsplan ersetzen und bezieht sich auf den Planungszeitraum 2014 bis 2024/2025.

Gem. § 31 Abs. 2  KrWG sind die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen zu beteiligen.

Die Entwürfe des Abfallwirtschaftsplans und des Umweltberichts stehen im Ratsinformationssystem zum Herunterladen zur Verfügung. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine ausgedruckte Fassung.

Gem. § 5 Abs. 1 LAbfG sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bestimmt. Den Kreisen obliegt die Entsorgung der überlassenen Abfälle, während die Einsammlung der Abfälle durch die kreisangehörigen Städte erfolgt.

 

Ziele der Abfallwirtschaftsplanung:

Der Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplans setzt sich vorrangig mit folgenden Themen auseinander:

 

- Regionale Entsorgung

- Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen

- Förderung der Abfallvermeidung

 

 

Regionale Entsorgung

Zur Minimierung der Transportentfernungen sowie von Transporten insgesamt, sind Abfälle nach dem Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplanes möglichst entstehungsortsnah zu entsorgen. Eine Zuweisung zu einzelnen Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen erfolgt aber nicht. Gleichwohl sieht der Planentwurf die Bildung von drei Entsorgungsregionen „Rheinland“, „Westfalen“ und „Gebiet des Zweckverbandes EKOCity“ vor.

 

Der derzeit geltende Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle sieht keine Zuweisung zu Müllverbrennungsanlagen vor.

Im Jahre 2011 hat die Kreisverwaltung Heinsberg den Transport und die Entsorgung  von Rest- und Sperrmüll ohne Vorgabe einer Verbrennungsanlage europaweit ausgeschrieben. Dies führte zu wesentlich günstigeren Konditionen, als es in den vorhergehenden Verträgen möglich war. Folglich wurde die Gewichtsgebühr für Rest- und Sperrmüll für das Jahr 2014 von 175,00 € auf 132,00 € pro Tonne gesenkt. Diese Einsparung führte zu geringeren Abfallgebühren in Geilenkirchen.

 

Nach dem Planentwurf bleiben bestehende Entsorgungsverträge, die vor dem Stichtag 17.04.2013 geschlossen wurden, für die Dauer der Vertragslaufzeit unberührt.

Die Verträge zwischen der Kreisverwaltung Heinsberg und der Fa. EGN, Viersen bzw. Fa. Schönmackers, Kempen laufen seit 01.04.2013 für die Dauer von 9 Jahren.

Die Rest- und Sperrmüllmengen des Kreises Heinsberg werden in die Müllverbrennungsanlagen nach Weisweiler bzw. Asdonkshof verbracht. Beide liegen im Bereich der hier maßgebenden Entsorgungsregion „Rheinland“.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans zur regionalen Entsorgung bereits heute erfüllt sind.

 

 

 

Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen

Ab Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem werden nicht gemacht.

Bei der Stadt Geilenkirchen wurde bereits zum 01.01.1997 die Bioabfalltonne eingeführt. Eine Ausnahme bzw. Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang besteht bei einer ordnungsgemäßen Eigenverwertung, diese Möglichkeit wird im Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes  befürwortet.

Gemäß der Definition im Kreislaufwirtschaftsgesetz gehören zu den Bioabfällen, die den Haushalten zuzuordnen sind, die Garten- und Parkabfälle sowie die Nahrungs- und Küchenabfälle.

Gem. § 2 der Abfallentsorgungssatzung in der Stadt Geilenkirchen, sind Fleisch- und Fischabfälle von der Biotonne ausgeschlossen.

Um eine möglichst umfassende Nutzung der Biotonne mit entsprechend hoher Bioabfallabschöpfung zu erreichen, sollte lt. Planentwurf ein Satzungsausschluss von bestimmten Nahrungs- und Küchenabfällen aus der Biotonne nicht erfolgen.

Ferner wird empfohlen die getrennte Erfassung der Bioabfälle durch einen Gebührenanreiz zu unterstützen.

 

 

 

Förderung der Abfallvermeidung

Das Land NRW verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft, das auch die Förderung der Abfallvermeidung und Widerverwendung umfasst.

Hierzu werden diverse Empfehlungen ausgesprochen.

Unter anderem wird zur Unterstützung der Wiederverwendung von Gütern und Produkten vorgeschlagen eine Tausch- und Verschenkbörse für die Bürgerinnen und Bürger über das Internet einzurichten.

Die Kreisverwaltung Heinsberg plant hierzu die Fa. www.abfallberatung.de, Oldenburg mit der Einrichtung eines entsprechenden Internetportals zunächst probeweise für ein Jahr zu beauftragen. Die Kosten werden von der Kreisverwaltung übernommen. Die Kommunen sollen lediglich auf ihrer Internetseite auf diesen Markt und die Möglichkeit hier Waren zum Tausch oder zum Verschenken anzubieten aufmerksam machen, um hierdurch künftig ggf. Sperrmüll zu reduzieren.


Anlagen: