Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss
beschließt zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Prummern die von der
Verwaltung vorgeschlagene Variante 1, also die Erweiterung um einen
zweigeschossigen Anbau mit den Umkleide- und Sanitärbereichen im Erd- und einem
Schulungsraum mit Nebenräumen im Obergeschoss.
Sachverhalt:
Bereits im Brandschutzbedarfsplan aus
dem Jahr 2005 sowie in den vorangegangenen Feuerwehrrevisionen wurde die
Notwendigkeit einer Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Prummern dokumentiert.
In der vom Rat der Stadt Geilenkirchen am 29.10.2010 verabschiedeten
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans schließlich wurde die Feststellung
getroffen, dass das Feuerwehrgerätehaus Prummern kurzfristig um einen
bedarfsgerechten Unterrichtsraum und Sanitäreinrichtungen zu erweitern ist.
Gründe für die entsprechende
Darstellung im Brandschutzbedarfsplan waren insbesondere die heute geltenden
baulichen und ablauforganisatorischen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), deren
Einhaltung in den Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses Prummern nicht mehr
gewährleistet werden kann. Im bestehenden Feuerwehrgerätehaus kann kein
dauerhaft ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb für die aus rd. 30 Angehörigen
der Einsatzabteilung, den 2 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr sowie den 15
Mitgliedern der Ehrenabteilung bestehende Löscheinheit sichergestellt werden.
Die bedarfsgerechte Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses ist im Interesse der Sicherstellung des Feuerschutzes im
Stadtgebiet Geilenkirchen unumgänglich.
Das 1982 auf einer
Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 110 m² errichtete Feuerwehrgerätehaus
Prummern stellt sich heute dar als eingeschossiger Flachdachbau mit
Fahrzeughalle (ca. 82 m² BGF) sowie einem Aufenthalts- und Sanitärbereich (ca.
28 m² BGF) im hinteren Gebäudeteil. Der Umkleidebereich mit Spinden für die
Einsatzkleidung ist in die Fahrzeughalle integriert. Eine räumliche Trennung
existiert nicht. Ein Raum für Ausbildungen und Besprechungen ist nicht
vorhanden. Entsprechende Veranstaltungen werden heute behelfsmäßig in der
Fahrzeughalle durchgeführt.
Insbesondere die nicht den geltenden
UVV entsprechende Unterbringung der Spinde in der Fahrzeughalle im Abstand von
nur ca. 0,50 m vom Einsatzfahrzeug kann aufgrund der Rußpartikelemissionen der
Fahrzeuges und der extrem beengten Gesamtverhältnisse insbesondere im Schadensfall
zu straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Feuerschutzträger
führen.
Vor dem geschilderten Hintergrund
wurden von der Verwaltung zwei Planvarianten zur Erweiterung des
Feuerwehrgeräthauses erarbeitet. Beide Varianten sehen die Erweiterung des
Gebäudebestandes in westlicher Richtung im hinteren Bereich des zwischen der
alten Schule und dem heutigen Feuerwehrgerätehaus gelegenen Parkplatzes vor
(siehe Lageplan – Anlage 1). In
beiden Fällen würde eine Grundfläche von 75 m² überbaut werden. Während
Variante 1 (Anlage 2) die
Erweiterung um einen zweigeschossigen Anbau mit Dusch- und Sanitärräumen für
Herren im Erd- und einem Schulungsraum im Obergeschoss vorsieht, beinhaltet
Variante 2 (Anlage 3) die Errichtung
eines eingeschossigen Anbaus ebenfalls zur Unterbringung des Umkleide- und Sanitärbereichs für Herren. Als
Unterrichtsraum käme grundsätzlich ein Raum im Obergeschoss der alten Schule
von ca. 59 m² Größe in Betracht. Beiden Varianten gemein ist, dass der heutige
Aufenthalts- und Sanitärbereich umgebaut werden soll zum Umkleide- und
Sanitärbereich für weibliche Mitglieder der Löscheinheit.
Auf Grundlage der
Vorentwurfsplanungen vom 26.03. (Variante 1) bzw. vom 19.04.2013 (Variante 2)
hat die Verwaltung Kostenschätzungen für beide Planvarianten erstellt. Gemäß
den Kostenkennwerten für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 300 –
Baukonstruktion und 400 – technische Anlagen nach DIN 276), Quelle: BKI
Baukosteninformationszentrum, Kostenstand I/2006, Baupreisindex II/2014 für
Nichtwohngebäude (Basisjahr 2010) wurden die Baukosten wie folgt ermittelt:
Grundannahmen
|
Variante
1 |
Variante
2 |
Bruttorauminhalt (BRI) |
750 m³ |
375 m² |
Bruttogeschossfläche (BGF) |
200 m² |
75 m² |
Baukosten: €/m³ BRI |
268,00 € |
|
Baukosten: €/m² BGF |
1.057,00 € |
Kostenschätzung
|
Variante
1 (1, 2 |
Variante
2 (1, 2, 3 |
Kosten nach m³ BRI |
201.000,00 € |
100.500,00 € |
Kosten nach m² BGF |
211.400,00 € |
79.275,00 € |
Kostenmittelwert |
206.200,00
€ |
89.900,00
€ |
Zuschlag
für Umbau im Bestand (pauschal) |
15.500,00
€ |
15.500,00
€ |
Planungs-
und Ingenieurleistungen, weitere Nebenkosten (ca. 15 %) |
33.500,00
€ |
16.100,00
€ |
Geschätzte
Baukosten gesamt |
255.200,00
€ |
121.475,00
€ |
(1 Nicht
berücksichtigt ist, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus momentan per Fernwärmeleitung
von der alten Schule aus beheizt wird. Nach einer ersten Einschätzung wird die
vorhandene Heizleistung ausreichend sein, jedenfalls die zusätzlichen Flächen
der Variante 2 zu beheizen, ob dies auch für die Variante 1 möglich sein wird
ist fraglich. Ggf. können hier Mehrkosten für die Haustechnik anfallen.
(2
Unterfangungen von angrenzenden Gebäudeteilen, sowie nicht absehbare
Schwierigkeiten bei den Gründungsmaßnahmen sind in den Kosten nicht
berücksichtigt.
(3 Kosten für
die Unterbringung des Unterrichtsraums in er Alten Schule sowie für dessen
Einrichtung sind nicht enthalten.
Im Zuge der vorbereitenden Gespräche
mit der Löscheinheit wurde von dortiger Seite Bereitschaft signalisiert,
mit Hand und Spann an der Erweiterung
des Feuerwehrgerätehauses mitzuwirken. Vorrangig handelt es sich hierbei um
Arbeiten der Gewerke Elektro-, Schlosser-, Installations- Fliesen- Maler- und
Dachdeckerarbeiten sowie sonstige Hilfsarbeiten. Im Ergebnis wären durch die
Stadt die aufzuwendenden Materialkosten zu tragen, während seitens der
Löscheinheit die Lohnkostenanteile in Form von Arbeitsleistung erbracht würden.
Die Lohnkostenanteile wurden über die Bezugsgröße der Bruttogeschossfläche
unter Verwendung des aktuellen Baukostenindex von der Verwaltung berechnet. Für
die Variante 1 ist demnach mit einem Gesamtlohnkostenanteil in Höhe von ca.
17.000,00 € und für die Variante 2 in Höhe von 12.000,00 € zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der
Baunebenkosten reduzieren sich die geschätzten Baukosten auf ca. 235.200,00 € (Variante 1) bzw. ca. 107.500,00 € (Variante 2).
Aufgrund der erheblichen
Kostendifferenz zwischen den beiden Lösungsvarianten wurde in der Planungsphase
die oben bereits erwähnte Möglichkeit der Mitnutzung der Alten Schule durch die
Feuerwehr intensiv untersucht, mit dem Ziel,
hierdurch auf den Neubau des notwendigen Unterrichtsraumes verzichten zu
können. Hierzu fanden am 15.01. und am 19.03.2014 gemeinsame Erörterungsgespräche
mit allen Nutzergruppen (Musikverein, Trommler- und Pfeifercorps, Frauengemeinschaft,
Feuerwehr) statt. Anhand der vorhandenen Raumkapazitäten und der derzeitigen
Belegungspläne konnte objektiv festgestellt werden, dass in der Summe
grundsätzlich freie Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, die eine zusätzliche
Raumnutzung in der Alten Schule ermöglichen könnten. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil des Raumbedarfs der Feuerwehr
zeitlich nicht zu bestimmen ist (z. B. Nachbesprechungen nach Einsätzen).
Darüber hinaus ist es in der Praxis ausgeschlossen, parallel zu einer
Übungseinheit eines musizierenden Vereins in einem Raum eine Schulungs- oder
Besprechungseinheit in einem anderen Raum der Alten Schule durchzuführen. Um
eine langfristig tragfähige und praktikable Lösung insbesondere im Rahmen einer
nachhaltigen Sicherstellung des Feuerschutzes erreichen zu können, kann daher
letztlich seitens der Verwaltung nur die Umsetzung der Variante 1 empfohlen
werden.
Ergänzend zur Sitzungsvorlage wird die Verwaltung die Planvarianten sowie den Beschlussvorschlag in der Sitzung erläutern.
Finanzierung:
Für die Erweiterungsmaßnahme stehen
im Haushalt bei Untersachkonto 13000.95110 für das Haushaltsjahr 2014
Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € u .a. für Planungsleistungen zur
Verfügung. Über eine Verpflichtungsermächtigung sind für die Maßnahme für das
Haushaltsjahr 2015 weitere 150.000,00 € bereitgestellt. Die noch fehlenden
Haushaltsmittel in Höhe von ca. 65.000,00 € werden im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt.