Betreff
Antrag der Ratsfraktion SPD zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet
Vorlage
012/2010
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird zurückgestellt, um Ergebnisse aus den bereits initiierten Maßnahmen der Verwaltung beurteilen und auswerten zu können.


Antragstext:

 

Mit Schreiben vom 10.02.2010 beantragt die Stadtratsfraktion der SPD die Erstellung eines Konzepts zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Geilenkirchen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

 

Als Maßnahmen im Rahmen dieses Konzepts seien unter anderem denkbar:

-          Durchführung von Aufräumaktionen

-          Aufklärungsarbeit (Öffentlichkeitsarbeit)

-          Verursacher stärker zur Verantwortung ziehen

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits seit etlichen Jahren werden in vielen Ortsteilen einmal jährlich sog. Aufräumaktionen zur Beseitigung des wilden Mülls durchgeführt.

Da die Verwaltung diese Aktivitäten weiter unterstützen will, wurde in diesem Jahr erstmals die gemeinsame Aktion „Geilenkirchen putz(t)munter“ ins Leben gerufen.

Die Aktion hat zum Ziel, ein „Wir-Gefühl“ unter den Menschen zu erzeugen und die Bevölkerung zum Mitdenken und Mitmachen bei der Vermeidung und Beseitigung von wildem Müll zu bewegen.

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, diese Aktion künftig einmal jährlich durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit informiert die Verwaltung in der örtlichen Presse regelmäßig über aktuelle Angelegenheiten der Abfallwirtschaft. Zudem wird die Bevölkerung einmal jährlich durch den Abfallkalender über Abfuhrtermine und Sortiervorschriften informiert.

Daneben bietet auch die Homepage der Stadt Geilenkirchen eine interaktive Abfallberatung und eine Terminerinnerung per Email oder SMS an.

 

Zuletzt ist natürlich auch der Verwaltung daran gelegen, Verursacher von verbotswidrig abgelagertem Müll zur Verantwortung zu ziehen. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten gestaltet sich jedoch aufgrund fehlender Hinweise äußerst schwierig. Die Täter können meist nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie auf „frischer Tat ertappt“ wurden.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt verfolgt und geahndet werden können. Gemäß § 45 LAbfG ist grundsätzlich der Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde für die Verfolgung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten bei verbotswidrig abgelagerten Abfällen zuständig. Soweit Abfall im Bereich von Straßen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile fortgeworfen oder verbotswidrig abgelagert wird, werden Ordnungswidrigkeiten von der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde verfolgt und geahndet. Nur soweit Abfall im Bereich von Straßen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile fortgeworfen oder verbotswidrig abgelagert wird, werden Ordnungswidrigkeiten von der Gemeinde verfolgt und geahndet. In den übrigen Fällen hat die Gemeinde lediglich die Pflicht, die entsprechenden Behörden über Erkenntnisse, die ein Eingreifen erfordern würden, zu unterrichten.

Konnte ein Verursacher ausfindig gemacht werden, so wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen, dessen Höhe sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu richten hat.

 

Sofern die SPD Stadtratsfraktion beantragt „Verursacher stärker zur Verantwortung zu ziehen“, kann dies nur im Rahmen der o. g. gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

 

Über die von der SPD Stadtratsfraktion genannten Vorschläge hinaus, plant die Verwaltung derzeit die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine für den Innenstadtbereich, um dort ein höheres Reinigungsintervall zu erreichen. Zudem soll die Präsenz der Kehrmaschine im Innenstadtbereich zu einer Sensibilisierung der Bürger hinsichtlich der Sauberkeit beitragen.

 

Im Ergebnis sieht die Verwaltung derzeit keinen Anlass neben den vorstehend genannten Maßnahmen tätig zu werden. Der Antrag sollte zunächst zurückgestellt werden, um den Erfolg dieser Maßnahmen beurteilen zu können.

 

Zudem muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kosten weitergehender Konzepte in den Gebührenhaushalt der Abfallbeseitigungsanlage eingestellt werden müssten.

Dies würde zu einer Erhöhung des Gebührenbedarfs führen.


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der SPD Stadtratsfraktion