Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt zur Instandsetzung der Alten Poststraße, die von der Verwaltung vorgetragene Variante 3, also die Sanierung der Fugen und punktuelles Ausbessern der Pflasterfläche in Ausführung durch den städtischen Bauhof.
Die betreffende Teilstrecke wird für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Sachverhalt:
Der Rat hatte sich mit Beschluss vom 09.10.2013 gegen die
VOB-Ausschreibung zur Herstellung der Straßenoberfläche in Asphalt
ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Instandsetzung
des Natursteinpflasters in der Art wie es bereits vorhanden ist zu entwickeln.
In der Umwelt- und Bauausschusssitzung vom 08.04.2014 wurden die von der
Verwaltung ausgearbeiteten Varianten dann vorgestellt.
Variante 1: Punktuelle Ausbesserung und flächendeckende
Fugenversiegelung, Kosten in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 €.
Bedingungsmerkmal: Konsequente durchgehende Schließung der Teilstrecke für den
Fahrzeugverkehr.
Variante 2: Straßenerneuerung in Form des vorhandenen
Natursteinpflasters als befahrbare Fläche, Baukosten in Höhe von
voraussichtlich 50.000 €.
Der Umwelt- und Bauausschluss sprach sich dafür aus, die Varianten mit
den betreffenden Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zu erörtern und
anschließend einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Am 12.05.2014 erfolgte die Projekterörterung mit den Anliegern. Im
Ergebnis wurde insbesondere von den Gewerbetreibenden gewünscht, den
allgemeinen Fahrzeugverkehr in eine Richtung einzurichten, möglichst auf
Asphaltfläche und mehr Parkplätze zu schaffen.
Damit zeigen sich die nachstehenden 3 Lösungsvarianten:
1. Umfassende Instandsetzung mit Asphaltdecke oder Natursteinpflaster
eingefasst von zwei Reihen Großpflaster.
Der
Lieferverkehr läuft weiterhin wie bisher als Einbahnregelung in Richtung
Theodor-Heuss-Ring.
Es
ist eine VOB-Ausschreibung erforderlich. Geschätzte Baukosten in Höhe von 50.000,00 €.
2. Sanierung der Fugen und des Unterbaus, um das
Befahren der Straße weiterhin aufrechtzuerhalten mit Instandsetzung der
Natursteinpflasterfläche. Diese Variante garantiert nicht die langfristige
Erhaltung der Straße, da ein Befahren im Kurvenbereich weiterhin zu einer
ständigen Belastung der Fugen führt. Weil der Unterbau nicht vollständig
erneuert wird, wird für das Fugenmaterial keine Gewährleistung übernommen. Es
ist eine VOB-Ausschreibung erforderlich. Geschätzte Baukosten in Höhe von 30.000,00 €.
3. Punktuelle Reparatur der Fugen und der
Pflasterfläche. Das Befahren der Pflasterfläche muss insgesamt ausgeschlossen
werden.
Zur Verhinderung des ordnungswidrigen
Befahrens werden bauliche Lösungen erforderlich sein (z.B. Poller). Zur
Geschäftsbelieferung wird die Einrichtung eines Lieferstellplatzes im
Einmündungsbereich Friedlandplatz vorgeschlagen. Parallel besteht bereits die
Anfahrmöglichkeit über den Holzmarkt. Ausführung durch den städtischen Bauhof
mit geschätzten Baukosten in Höhe von 10.000,00
€.
Die Verwaltung favorisiert die Variante 3.
Trotz der Einwände der Anlieger sieht die Verwaltung hinreichende Gründe
für die 3. Variante. Die Alte Poststraße ist im fraglichen Bereich als
Fußgängerzone gestaltet und verkehrsrechtlich ausgewiesen. Der Wunsch einiger
Anlieger nach einer Öffnung für Fahrzeuge und nach Einrichtung von Parkplätzen
würde dem bisherigen Verkehrskonzept der Innenstadt zuwiderlaufen und heute
illegale, planerisch nicht gewünschte Nutzungen ermöglichen. Entsprechend der
verbindlichen Vorgabe des Integrierten Handlungskonzeptes zur
Stadtkernsanierung soll der Bereich Alte Poststraße / Gerbergasse eine
hochwertige fußläufige Verbindung zwischen Bahnhof und Stadtkern sein. Die
städtebauliche Bedeutung der Fußgängerzone spricht ebenfalls dafür, dass der
allgemeine Fahrzeugverkehr im betreffenden Straßenteilstück ausgeschlossen
bleibt. Außerdem wäre eine Umfahrung der Ampel an der Kreuzung
Theodor-Heuss-Ring / Konrad-Adenauer-Straße zu besorgen.
Ein weiterer Grund zum Vorschlag der Variante 3 liegt in der
haushalterischen Betrachtung. Entsprechend der Verpflichtung, Haushaltmittel
sparsam zu verwenden, kann mit der Variante 3 das Handlungsziel der
Oberflächeninstandsetzung in einer Fußgängerzone ohne weiteres dauerhaft
erreicht werden.
Derzeit werden auf einem Teil der Fläche Unebenheiten beseitigt.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht war hier dringender Handlungsbedarf
entstanden (Unfallgefahr). Die Fugen und der Unterbau wurden instandgesetzt
(entsprechend Variante 2). Eine punktuelle Reparatur (Variante 3) wäre hier
nicht mehr ausreichend gewesen. Weiterhin findet bisher noch Lieferverkehr auf
der Fläche statt.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Untersachkonto: 63000.51000.