Betreff
Beratung und Beschlussvorschlag zur Instandsetzung der Alten Poststraße in der Teilstrecke zwischen den Einmündungen Friedlandplatz und Theodor-Heuss-Ring
Vorlage
102/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt zur Instandsetzung der Alten Poststraße, die von der Verwaltung vorgetragene Variante 3, also die Sanierung der Fugen und punktuelles Ausbessern der Pflasterfläche in Ausführung durch den städtischen Bauhof.  

Die betreffende Teilstrecke wird für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat hatte sich mit Beschluss vom 09.10.2013 gegen die VOB-Ausschreibung zur Herstellung der Straßenoberfläche in Asphalt ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Instandsetzung des Natursteinpflasters in der Art wie es bereits vorhanden ist zu entwickeln.

In der Umwelt- und Bauausschusssitzung vom 08.04.2014 wurden die von der Verwaltung ausgearbeiteten Varianten dann vorgestellt.

Variante 1: Punktuelle Ausbesserung und flächendeckende Fugenversiegelung, Kosten in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 €. Bedingungsmerkmal: Konsequente durchgehende Schließung der Teilstrecke für den Fahrzeugverkehr.

Variante 2: Straßenerneuerung in Form des vorhandenen Natursteinpflasters als befahrbare Fläche, Baukosten in Höhe von voraussichtlich 50.000 €.

Der Umwelt- und Bauausschluss sprach sich dafür aus, die Varianten mit den betreffenden Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zu erörtern und anschließend einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Am 12.05.2014 erfolgte die Projekterörterung mit den Anliegern. Im Ergebnis wurde insbesondere von den Gewerbetreibenden gewünscht, den allgemeinen Fahrzeugverkehr in eine Richtung einzurichten, möglichst auf Asphaltfläche und mehr Parkplätze zu schaffen.

 

Damit zeigen sich die nachstehenden 3 Lösungsvarianten:

 

1.  Umfassende Instandsetzung mit  Asphaltdecke oder Natursteinpflaster eingefasst von zwei Reihen Großpflaster.

     Der Lieferverkehr läuft weiterhin wie bisher als Einbahnregelung in Richtung Theodor-Heuss-Ring.

     Es ist eine VOB-Ausschreibung erforderlich. Geschätzte Baukosten in Höhe von 50.000,00 €.

 

2.  Sanierung der Fugen und des Unterbaus, um das Befahren der Straße weiterhin aufrechtzuerhalten mit Instandsetzung der Natursteinpflasterfläche. Diese Variante garantiert nicht die langfristige Erhaltung der Straße, da ein Befahren im Kurvenbereich weiterhin zu einer ständigen Belastung der Fugen führt. Weil der Unterbau nicht vollständig erneuert wird, wird für das Fugenmaterial keine Gewährleistung übernommen. Es ist eine VOB-Ausschreibung erforderlich. Geschätzte Baukosten in Höhe von 30.000,00 €.

 

3.  Punktuelle Reparatur der Fugen und der Pflasterfläche. Das Befahren der Pflasterfläche muss insgesamt ausgeschlossen werden.

     Zur Verhinderung des ordnungswidrigen Befahrens werden bauliche Lösungen erforderlich sein (z.B. Poller). Zur Geschäftsbelieferung wird die Einrichtung eines Lieferstellplatzes im Einmündungsbereich Friedlandplatz vorgeschlagen. Parallel besteht bereits die Anfahrmöglichkeit über den Holzmarkt. Ausführung durch den städtischen Bauhof mit geschätzten Baukosten in Höhe von 10.000,00 €.

 

Die Verwaltung favorisiert die Variante 3.

Trotz der Einwände der Anlieger sieht die Verwaltung hinreichende Gründe für die 3. Variante. Die Alte Poststraße ist im fraglichen Bereich als Fußgängerzone gestaltet und verkehrsrechtlich ausgewiesen. Der Wunsch einiger Anlieger nach einer Öffnung für Fahrzeuge und nach Einrichtung von Parkplätzen würde dem bisherigen Verkehrskonzept der Innenstadt zuwiderlaufen und heute illegale, planerisch nicht gewünschte Nutzungen ermöglichen. Entsprechend der verbindlichen Vorgabe des Integrierten Handlungskonzeptes zur Stadtkernsanierung soll der Bereich Alte Poststraße / Gerbergasse eine hochwertige fußläufige Verbindung zwischen Bahnhof und Stadtkern sein. Die städtebauliche Bedeutung der Fußgängerzone spricht ebenfalls dafür, dass der allgemeine Fahrzeugverkehr im betreffenden Straßenteilstück ausgeschlossen bleibt. Außerdem wäre eine Umfahrung der Ampel an der Kreuzung Theodor-Heuss-Ring / Konrad-Adenauer-Straße zu besorgen.

Ein weiterer Grund zum Vorschlag der Variante 3 liegt in der haushalterischen Betrachtung. Entsprechend der Verpflichtung, Haushaltmittel sparsam zu verwenden, kann mit der Variante 3 das Handlungsziel der Oberflächeninstandsetzung in einer Fußgängerzone ohne weiteres dauerhaft erreicht werden.

Derzeit werden auf einem Teil der Fläche Unebenheiten beseitigt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht war hier dringender Handlungsbedarf entstanden (Unfallgefahr). Die Fugen und der Unterbau wurden instandgesetzt (entsprechend Variante 2). Eine punktuelle Reparatur (Variante 3) wäre hier nicht mehr ausreichend gewesen. Weiterhin findet bisher noch Lieferverkehr auf der Fläche statt.

 


Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Untersachkonto: 63000.51000.