Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße
- Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
128/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

 Über die eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Beschlussempfehlung abgewogen.

 

Der Bebauungsplan wird als Satzung verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Rates vom 26.03.2014 wurde der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 28.04. bis einschließlich 27.05.2014 nach § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegt. Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.

 

Ebenfalls wurden nach § 4 Abs. 2 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die hieraus eingegangenen Stellungnahmen sind in einem Abwägungsvorschlag dargestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes haben sich keine Veränderungen ergeben. Die Begründung und der Umweltbericht wurden geringfügig überarbeitet.

 

Der Bebauungsplan könnte dann als Satzung verabschiedet werden.