Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2014 werden sich voraussichtlich die im Folgenden genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, welche vom Rat zu genehmigen sind:
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Haushaltsansatz |
Über/außer-planmäßig zu
erwarten bis Jahresende |
Auszahlung |
Aufwand |
53180.40000 06.365.01.0 |
Weiterleitung eines Zuschusses an übrige
Bereiche aus dem Programm plusKITA Im Rahmen der zweiten Revision des
Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die zum 01.08.14 in Kraft getreten ist,
erhalten die Kindertageseinrichtungen ab August 2014 Fördermittel des Landes,
u. a. aus dem Programm plusKITA. Mit Leistungsbescheid vom 07.08.14 wurden
die Mittel zugewiesen für insgesamt 5 Jahre (ab August 2014). Das Jugendamt
hat die Gelder an die entsprechenden Träger weiter-zuleiten. Die Deckung der Aufwendungen kann durch die
außerplanmäßigen Mehrerträge in gleicher Höhe aus den Landzuweisungen für das
Programm plusKITA (Untersachkonto: 41410.00000) erfolgen. Für den städtischen Haushalt sind diese
Gelder nur „durchlaufend“, d. h. sie belasten den Haushalt im Ergebnis nicht. |
0,00 € |
20.835,00 € |
X |
X |
53180.40001 06.365.01.0 |
Weiterleitung eines Zuschusses an übrige
Bereiche aus sog. Verfügungs-pauschale Im Rahmen der zweiten Revision des
Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die zum 01.08.14 in Kraft getreten ist,
erhalten die Kindertageseinrichtungen ab August 2014 Fördermittel des Landes,
u. a. die sog. Verfügungs-pauschalen. Mit Leistungsbescheid vom 07.08.14 wurden
die Mittel zugewiesen für insgesamt 5 Jahre (ab August 2014). Das Jugendamt
hat die Gelder an die entsprechenden Träger weiter-zuleiten. Die Deckung der Aufwendungen kann durch die
außerplanmäßigen Mehrerträge aus Landzuweisungen für die Verfügungspauschale
(in gleicher Höhe) erfolgen (Untersachkonto: 41410.00001). Für den städtischen Haushalt sind diese
Gelder nur „durchlaufend“, d. h. sie belasten den Haushalt im Ergebnis nicht. |
0,00 € |
32.085,00 € |
X |
X |
21500.71200 03.212.01.0 |
Zuweisungen an Gemeinden/GV;
Kostenbeteiligung der Stadt an der Beschulung der Hauptschüler aus dem
Stadtgebiet Geilenkirchen Vertragsgemäß sind der Gemeinde Gangelt die
nicht gedeckten Kosten für die Beschulung der Geilenkirchener Schülerinnen
und Schüler an der dortigen Hauptschule zu erstatten. Trotz rückläufiger
Schülerzahlen sind die Fixkosten weiter gestiegen. Außerdem ist der
Schüleransatz bei den Schlüsselzuweisungen, der Einfluss auf den
gegenzurechnenden Ertrag hat, im GFG 2014 erneut abgesenkt worden, so dass
das zu finanzierende Defizit weiter angestiegen ist. Die Schule wird bis zum
Ende des Schuljahres 2016/17 auslaufen. Die Deckung kann durch Mehrerträge bei
Untersachkonto 81000.22000 (Konzessionsabgaben Strom) dargestellt werden. |
180.000,00 € |
140.000,00
€ |
X |
X |