Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
146/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2014 werden sich voraussichtlich die im Folgenden genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, welche vom Rat zu genehmigen sind:

 

Produkt, Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und

Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz

Über/außer-planmäßig zu erwarten bis Jahresende

Auszahlung

Aufwand

53180.40000

06.365.01.0

Weiterleitung eines Zuschusses an übrige Bereiche aus dem Programm plusKITA

Im Rahmen der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die zum 01.08.14 in Kraft getreten ist, erhalten die Kindertageseinrichtungen ab August 2014 Fördermittel des Landes, u. a. aus dem Programm plusKITA.

Mit Leistungsbescheid vom 07.08.14 wurden die Mittel zugewiesen für insgesamt 5 Jahre (ab August 2014). Das Jugendamt hat die Gelder an die entsprechenden Träger weiter-zuleiten.

Die Deckung der Aufwendungen kann durch die außerplanmäßigen Mehrerträge in gleicher Höhe aus den Landzuweisungen für das Programm plusKITA (Untersachkonto: 41410.00000) erfolgen.

Für den städtischen Haushalt sind diese Gelder nur „durchlaufend“, d. h. sie belasten den Haushalt im Ergebnis nicht.

              0,00 €

   20.835,00 €

X

X

53180.40001

06.365.01.0

Weiterleitung eines Zuschusses an übrige Bereiche aus sog. Verfügungs-pauschale

Im Rahmen der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die zum 01.08.14 in Kraft getreten ist, erhalten die Kindertageseinrichtungen ab August 2014 Fördermittel des Landes, u. a. die sog. Verfügungs-pauschalen.

Mit Leistungsbescheid vom 07.08.14 wurden die Mittel zugewiesen für insgesamt 5 Jahre (ab August 2014). Das Jugendamt hat die Gelder an die entsprechenden Träger weiter-zuleiten.

Die Deckung der Aufwendungen kann durch die außerplanmäßigen Mehrerträge aus Landzuweisungen für die Verfügungspauschale (in gleicher Höhe) erfolgen (Untersachkonto: 41410.00001).

Für den städtischen Haushalt sind diese Gelder nur „durchlaufend“, d. h. sie belasten den Haushalt im Ergebnis nicht.

              0,00 €

   32.085,00 €

X

X

21500.71200

03.212.01.0

Zuweisungen an Gemeinden/GV; Kostenbeteiligung der Stadt an der Beschulung der Hauptschüler aus dem Stadtgebiet Geilenkirchen

Vertragsgemäß sind der Gemeinde Gangelt die nicht gedeckten Kosten für die Beschulung der Geilenkirchener Schülerinnen und Schüler an der dortigen Hauptschule zu erstatten. Trotz rückläufiger Schülerzahlen sind die Fixkosten weiter gestiegen. Außerdem ist der Schüleransatz bei den Schlüsselzuweisungen, der Einfluss auf den gegenzurechnenden Ertrag hat, im GFG 2014 erneut abgesenkt worden, so dass das zu finanzierende Defizit weiter angestiegen ist. Die Schule wird bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 auslaufen.

Die Deckung kann durch Mehrerträge bei Untersachkonto 81000.22000 (Konzessionsabgaben Strom) dargestellt werden.

 180.000,00 €

140.000,00 €

X

X