Betreff
Einrichtung und Besetzung einer Stelle in den städtischen Kindertageseinrichtungen für zusätzliche Sprachförderung
Vorlage
158/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung und Besetzung der zusätzlichen Stelle für die Sprachförderung in den städtischen Kindertagesstätten nach Entgeltgruppe S 6 TVöD mit einer Befristung auf fünf Jahre wird beschlossen.


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 ausführlich über die Verteilung der Landeszuschüsse im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) beraten und beschlossen. Demnach sollen die drei städtischen Kindertageseinrichtungen Bauchem, Immendorf und Teveren Mittel für zusätzliche Sprachförderung in Höhe von je 5.000 € für die nächsten fünf Kindergartenjahre erhalten. Neben der Pauschale für die Sprachförderung wird für jede Kindertagesstätte noch eine allgemeine Verfügungspauschale (Bauchem 6.000 €, Immendorf 8.000 € und Teveren 9.000 €) entsprechend ihrer Größe bewilligt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über den errechneten Personalbedarf hinaus eine zusätzliche Fachkraft eingestellt wird. Das Landesjugendamt hat die Mittel mit Leistungsbescheid vom 07.08.2014 bewilligt. Sofern die Mittel nicht entsprechend verwendet werden, sind sie zu erstatten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Stelle der Entgeltgruppe S 6 TVöD im Stellenplan für eine Fachkraft im Sozial- und Erziehungsdienst befristet auf fünf Jahre einzurichten und zu besetzen.


Finanzierung:

Fördermittel des Landesjugendamtes