Beschlussvorschlag:
Die frei werdende Stelle im Stadtbetrieb ist neu zu besetzen.
Sachverhalt:
Der im Gebäudemanagement eingesetzte Heizungs- und Lüftungsbauer
(Meister) scheidet am 31.05.2015 aus dem Dienst der Stadt Geilenkirchen.
Dann würde die Stadt Geilenkirchen nur noch
über eine Fachkraft (Geselle) in diesem Bereich verfügen. Aufgrund der Vielzahl
der Einzelgebäude mit insgesamt 134 Teilobjekten, von denen 62 % annährend
30 Jahre und älter sind und damit auch eine entsprechende veraltete Technik und
Reparaturanfälligkeit aufweisen, können die Aufgaben von der einzigen verbleibenden
Fachkraft nicht zufriedenstellend und zeitnah erledigt werden können.
Die Aufgaben extern zu vergeben, erweist
sich als unwirtschaftlich und politisch nicht durchsetzbar, da insbesondere der
Schulbetrieb als Pflichtaufgabe zu gewährleisten ist. Eine Fremdfirma müsste
einen höheren zeitlichen Aufwand aufbringen, um sich als Ortsunkundiger die
Eigenheiten der unterschiedlichen Heizungsanlagen anzueignen und ist darüber
hinaus weniger flexibel als eigenes Personal, das im Notfall innerhalb
kürzester Zeit vor Ort sein kann.
Die Stelle ist durch eine externe Fachkraft (Meister) wiederzubesetzen,
da die zahlreichen Gasheizungsanlagen nur durch einen Meister fachgerecht
überprüft werden dürfen.