Betreff
Wiederbesetzung einer Stelle im Stadtbetrieb
Vorlage
171/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die frei werdende Stelle im Stadtbetrieb ist neu zu besetzen.


Sachverhalt:

Der im Gebäudemanagement eingesetzte Heizungs- und Lüftungsbauer (Meister) scheidet am 31.05.2015 aus dem Dienst der Stadt Geilenkirchen.

 

Dann würde die Stadt Geilenkirchen nur noch über eine Fachkraft (Geselle) in diesem Bereich verfügen. Aufgrund der Vielzahl der Einzelgebäude mit insgesamt 134 Teilobjekten, von denen 62 % annährend 30 Jahre und älter sind und damit auch eine entsprechende veraltete Technik und Reparaturanfälligkeit aufweisen, können die Aufgaben von der einzigen verbleibenden Fachkraft nicht zufriedenstellend und zeitnah erledigt werden können.

Die Aufgaben extern zu vergeben, erweist sich als unwirtschaftlich und politisch nicht durchsetzbar, da insbesondere der Schulbetrieb als Pflichtaufgabe zu gewährleisten ist. Eine Fremdfirma müsste einen höheren zeitlichen Aufwand aufbringen, um sich als Ortsunkundiger die Eigenheiten der unterschiedlichen Heizungsanlagen anzueignen und ist darüber hinaus weniger flexibel als eigenes Personal, das im Notfall innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein kann.

 

Die Stelle ist durch eine externe Fachkraft (Meister) wiederzubesetzen, da die zahlreichen Gasheizungsanlagen nur durch einen Meister fachgerecht überprüft werden dürfen.