Beschlussvorschlag:
Die frei werdende Stelle im Rechnungsprüfungsamt wird wieder besetzt.
Sachverhalt:
Im
Haushaltssicherungskonzept ist zur Wiederbesetzung der Sachbearbeiterstelle im
Rechnungsprüfungsamt ausgeführt:
·
3/2014
- Einrichtung eines Ausbildungsplatzes im gehobenen nichttechnischen Dienst
Mit Blick auf das
Ausscheiden eines Sachbearbeiters des RPA im Jahr 2017 (siehe Maßnahme 3/2017)
sollte eine Ausbildungsstelle des gehobenen nichttechnischen Dienstes
ausgewiesen werden, um die freiwerdende Stelle direkt oder durch eine
Umsetzungskette zu besetzen.
- 3/2017 – Sachbearbeiter RPA – EG 10 festgelegt:
Ein tariflich beschäftigter
Sachbearbeiter des Rechnungsprüfungsamtes scheidet mit Ablauf des 30.09.2017
aus dem aktiven Dienst der Stadt Geilenkirchen aus. Die Stelle muss
wiederbesetzt werden. Das erfolgt entweder direkt durch Übernahme der
Nachwuchskraft des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Prüfungsjahrgang 2017)
oder durch eine entsprechende Umsetzungskette (siehe auch Maßnahme 3/2014).
Der Stelleninhaber scheidet voraussichtlich
schon mit Ablauf des 31.03.2015 aus dem Dienst. Aus diesem Grunde ist die
Stelle schon ab 01.04.2015 wieder zu besetzen. Die Stelle kann zz. nicht
innerhalb der Verwaltung über eine Umsetzungskette besetzt werden.