Betreff
Klassenbildung der städtischen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016
Vorlage
184/2014
Aktenzeichen
40 30 30
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die städtischen Grundschulen führen derzeit das Schüleranmeldeverfahren 2015/2016 (Geburtszeitraum: 01.10.2008 - 30.09.2009) durch, welches am 14.11.2014 abgeschlossen sein wird. Nach Bekanntgabe der Anmeldezahlen ist nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Ist er größer als 15 und kleiner als 30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet.

 

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Dies kann zur Folge haben, dass an einzelnen Grundschulen Eingangsklassen nicht in der gewünschten Anzahl gebildet werden können und Eltern ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden müssen. Hinzu kommen kleinere Klassengrößen bei Inklusion. Schülerinnen und Schüler, die die Eingangsklasse wiederholen, sind ebenfalls zu berücksichtigen (Prognose).

 

Über die Verteilung der Eingangsklassen an die einzelnen Grundschulen hat der Schulträger zu entscheiden. Hinsichtlich der Anzahl der Schulneulinge und der Bildung der kommunalen Klassenrichtzahl wird auf die Tischvorlage verwiesen.