Betreff
Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Innen im Ausschuss
Vorlage
186/2014
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 25.06.2014 den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur gebildet und die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

Eine Übersicht über die Ausschussmitglieder ist als Anlage beigefügt.

Die Ausschussmitglieder sind nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom Bürgermeister in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Die Ausschussmitglieder werden verpflichtet, soweit sie nicht bereits als Stadtverordnete bzw. Stadtverordneter oder sachkundige Bürgerin bzw. Bürger in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden.

 


Finanzierung: