Betreff
Teilnahme am Bundesprogramm Demokratie leben!
Vorlage
190/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung zur Teilnahme am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuverfolgen.  Sollte die Stadt den Zuschlag zu einer Teilnahme am Programm erhalten, erfolgt die Förderung mit der Maßgabe, dass die notwendige Eigenbeteiligung von den jeweiligen Projektträgern aufzubringen ist.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt beteiligt sich seit dem Jahr 2011 an dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Die engagierte Beteiligung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger am Zustandekommen der bisher durchgeführten 70 Einzelprojekte mit einer Gesamtfördersumme von ca. 300.000,- € und die große Resonanz aus der Bevölkerung haben die anfänglichen Erwartungen von Politik und Verwaltung weit übertroffen. Ende dieses Jahres läuft das Programm aus.

 

Das Bundesfamilienministerium hat nun ein Nachfolgeprogramm mit dem Titel „Demokratie leben!“ aufgelegt. Eine Interessenbekundung zur Teilnahme an diesem Programm musste bis zum 24.10.2014 eingereicht sein. Die Verwaltung hat fristwahrend die Interessenbekundung abgegeben und ist so in der Lage, je nach Ausgang der politischen Entscheidungen die Interessenbekundung zurückzuziehen oder die Teilnahme weiter voranzutreiben.

 

Das Förderprogramm „Demokratie leben!“ ist auf fünf Jahre angelegt und beinhaltet eine Fördersumme von insgesamt 275.000,- €. Diese Summe ist einzusetzen zur Finanzierung einer externen Koordinierungsstelle und zur Förderung von Einzelprojekten, die dem Ziel des Programms „aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ entsprechen. Eine vollständige Übernahme der Projektkosten ist für das erste Jahr der Beteiligung vorgesehen. Im zweiten und dritten Jahr sind 20 %, im vierten und fünften Jahr sind 40 % Eigenbeteiligung von den Projektträgern oder den Kommunen aufzubringen.

 

Die Verwaltung befürwortet eine Teilnahme, da durch die Förderung im Rahmen des aktuellen Programms zahlreiche soziale Projekte ermöglicht wurden, die auch eine nachhaltige Wirkung erzielen. Aus haushalterischen Gründen sollte von der Option Gebrauch gemacht werden, dass die Eigenbeteiligung im zweiten bis fünften Jahr von den jeweiligen Projektträgern aufzubringen ist.