Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Interessenbekundung zur Teilnahme am Bundesprogramm „Demokratie leben!“
weiterzuverfolgen. Sollte die Stadt den
Zuschlag zu einer Teilnahme am Programm erhalten, erfolgt die Förderung mit der
Maßgabe, dass die notwendige Eigenbeteiligung von den jeweiligen Projektträgern
aufzubringen ist.
Sachverhalt:
Die Stadt beteiligt sich seit dem Jahr 2011
an dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Die engagierte
Beteiligung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger am Zustandekommen der bisher
durchgeführten 70 Einzelprojekte mit einer Gesamtfördersumme von ca. 300.000,-
€ und die große Resonanz aus der Bevölkerung haben die anfänglichen Erwartungen
von Politik und Verwaltung weit übertroffen. Ende dieses Jahres läuft das
Programm aus.
Das Bundesfamilienministerium hat nun ein
Nachfolgeprogramm mit dem Titel „Demokratie leben!“ aufgelegt. Eine
Interessenbekundung zur Teilnahme an diesem Programm musste bis zum 24.10.2014
eingereicht sein. Die Verwaltung hat fristwahrend die Interessenbekundung
abgegeben und ist so in der Lage, je nach Ausgang der politischen
Entscheidungen die Interessenbekundung zurückzuziehen oder die Teilnahme weiter
voranzutreiben.
Das Förderprogramm „Demokratie leben!“ ist
auf fünf Jahre angelegt und beinhaltet eine Fördersumme von insgesamt 275.000,-
€. Diese Summe ist einzusetzen zur Finanzierung einer externen
Koordinierungsstelle und zur Förderung von Einzelprojekten, die dem Ziel des
Programms „aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“
entsprechen. Eine vollständige Übernahme der Projektkosten ist für das erste
Jahr der Beteiligung vorgesehen. Im zweiten und dritten Jahr sind 20 %, im
vierten und fünften Jahr sind 40 % Eigenbeteiligung von den Projektträgern oder
den Kommunen aufzubringen.
Die Verwaltung befürwortet eine Teilnahme,
da durch die Förderung im Rahmen des aktuellen Programms zahlreiche soziale
Projekte ermöglicht wurden, die auch eine nachhaltige Wirkung erzielen. Aus
haushalterischen Gründen sollte von der Option Gebrauch gemacht werden, dass
die Eigenbeteiligung im zweiten bis fünften Jahr von den jeweiligen
Projektträgern aufzubringen ist.