Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen - Panzergraben bei Burg Trips
Vorlage
200/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt gemäß Antrag vom 03.09.2013 des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege, den Panzergraben als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen einzutragen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund des genannten Schreibens des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege) vom 03.09.2013 wird ebenfalls beantragt (siehe auch Vorlage 197/2014), einen Panzergraben bei Burg Trips als Bodendenkmal einzutragen.

 

Der Denkmalwert des Grabens aus der Zeit des II. Weltkriegs wurde bereits 1990 begutachtet (siehe Anlage). Demnach besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt dieses Panzergrabens, womit die Voraussetzung für eine Denkmaleintragung nach § 2 Denkmalschutzgesetz vorliegt.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde dem Eigentümer die Eintragungsabsicht mitgeteilt. Bedenken wurden keine erhoben.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, dass der Umwelt- und Bauausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit der Denkmaleintragung zustimmt.  


Anlagen:

 

Antrag vom 03.09.2013 (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege)

Erhebungsbogen und Gutachten vom 20.02.1990 (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege)

Lageplan mit Schutzbereich, Stand 07/2013 (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege)