Betreff
Stellenplan 2015
Vorlage
211/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 10.12.2014 hat der Rat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 verabschiedet. Als Anlage wurde der Stellenplan für das Jahr 2014 beschlossen. Der Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Beratung und Beschlussfassung über den ursprünglich vorgeschlagenen Stellenplanentwurf auf Anfang 2015 zu vertagen.

 

Der beigefügte Stellenplanentwurf der Verwaltung für das Jahr 2015 weist im Ergebnis 66,38 Beamtenstellen (- 3,06 Stellen gegenüber Stellenplan 2014), 132,8 Beschäftigtenstellen ­(-2,36 Stellen) und 44,79 Beschäftigtenstellen im Sozial- und Erziehungsdienst (+ 1,0 Stelle) aus. Hierbei wurde berücksichtigt, dass eine Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt werden musste. Ebenfalls wurde eine Beschäftigtenstelle für einen Klimaschutzmanager (65 % bezuschusst) zusätzlich eingerichtet. Für den Sozial- und Erziehungsdienst sieht der Stellenplan zusätzlich eine Erzieherin für die Sprachförderung (fremdfinanziert) und 2 Erzieherinnen für eine weitere Kindergartengruppe vor.

 

Das 1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt wies 2012 folgende Personalentwicklung aus:

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

Ansatz

12.216.883 €

12.463.606 €

12.671.616 €

12.868.745 €

13.053.675 €

Steigerung gegenüber dem Vorjahr

2,88 %

2,02 %

1,67 %

1,56 %

1,44 %

Beamte

73,98

71,98

71,98

70,98

70,98

tariflich Beschäftigte

138,56

134,56

134,35

132,35

131,12

Sozial- und Erziehungsdienst

41,14

41,14

41,14

41,14

41,14

 

Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes und des 1. Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Geilenkirchen 2012 wurden viele Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung angestoßen. In diesem Zusammenhang wurden Überlegungen angestellt, u. a. die Führungsstrukturen der Verwaltung zu verschlanken, Aufgaben kritisch auf Notwendigkeit zu überprüfen, Arbeitsabläufe rationeller und transparenter zu gestalten. So wurde beim Ausscheiden von Hausmeistern, Schulsekretärinnen und Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern immer wieder kritisch geprüft, ob diese Stellen nicht eingespart werden können und ggf. eingespart.

Letztendlich dient auch die zusätzliche Einrichtung des Amtes Stadtbetrieb dazu, die Kosten transparenter zu machen, Synergien durch die Zusammenlegung der betrieblichen Bereiche zu erzielen und letztendlich die Verwaltungskosten insgesamt erheblich zu reduzieren.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat der Verwaltung bei ihren Prüfungen immer wieder bescheinigt, dass sie im interkommunalen Vergleich unterhalb der Mittelwerte bei den Personalausgaben pro Einwohner liegt. Auch bei der kürzlich durchgeführten Prüfung des Bürgerbüros wurde der Verwaltung eine geringe Stellenbesetzung in diesem Bereich attestiert. Die Einrichtung eines Stadtbetriebes wurde ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung für eine nachhaltige Kostenoptimierung bezeichnet.

 

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat vor einigen Jahren eine Grundstruktur für die Kommunen der Größenordnung der Stadt Geilenkirchen herausgegeben. Diese Empfehlungen werden seitdem sukzessive umgesetzt.

 

Die Ämterstruktur und somit die Amtsleiterstellen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert:

 

früher                                                            heute

Hauptamt

Hauptamt

Personal-, Standes- und Friedhofsamt

 

Rechnungsprüfungsamt

Rechnungsprüfungsamt

Kämmerei

Kämmerei

Stadtkasse

 

Ordnungsamt

Ordnungsamt

Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt

Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt

Sozialamt

 

Jugendamt

Jugend- und Sozialamt

Bauverwaltungsamt

Bauverwaltungs- und Tiefbauamt

Amt für Planung und Umwelt

Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung, Hochbau

Hochbau- und Bauordnungsamt

 

Tiefbauamt

Stadtbetrieb

 

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde eine Amtsleiterstelle (A 65) nicht wieder besetzt.

2008 hat man mit der Einrichtung des Jugendamtes das Sozialamt ohne zusätzliche Amtsleiterstelle integriert. Auch in den Jahren 2013 und 2014 wurden die Amtsleiterstellen bei Ausscheiden der Amtsleiter im Personal- und Tiefbauamt nicht wieder besetzt. Dies hat auch in den verbleibendenden Ämtern: Hauptamt, Ordnungsamt und Bauverwaltungsamt zur Erweiterung des Aufgaben- und Leitungsbereichs und einer höheren Verantwortung geführt.

Im Jahr 2014 wurden nach der Neuverteilung der Aufgaben die entsprechenden Stellenbeschreibungen der Amtsleiterstellen im Hauptamt, Ordnungsamt, Jugend- und Sozialamt sowie im Bauverwaltungsamt neu bewertet. Die Bewertungen sehen jeweils eine Ausweisung nach Bes. Gr. A 14 vor. Dabei wurden die Bewertungen entsprechend dem analytischen Verfahren der KGSt durchgeführt. Ein Vergleich mit umliegenden gleichgroßen Kommunen hat gezeigt, dass die hiesige Verwaltung eine geringere Anzahl von Ämtern aufweist und eine nach der KGSt gerechtfertigte Bewertung der Stellen um ein Vielfaches kostenmäßig günstiger ist, als eine zusätzliche Amtsleiterstelle einzurichten.

 

Insgesamt wurde in den vergangenen Jahren die Anzahl der Amtsleiterstellen durch Zusammenlegung von Aufgabengebieten von ursprünglich 13 auf nunmehr 9 Amtsleiterstellen reduziert. Die hierdurch erzielten Einsparungen machen ein Vielfaches von vorgesehenen Stellenhöherbewertungen aus.

 

Darüber hinaus beinhaltet der Stellenplan folgende Änderungsvorschläge:

 

Im Stellenplan 2014 waren drei Stellen A 9 mit Zulage besetzt; eine Stelle wurde nach Ausscheiden des Stelleninhabers gestrichen. Entsprechend der Anzahl der Beamten im mittleren Dienst sind insgesamt vier Stellen A 9 mit Zulage möglich. Die zwei weiteren freien Stellen sind ggf. für Beamte des mittleren Dienstes vorgesehen, die bereits Aufgaben nach Bes. Gr. A 10 wahrnehmen.

Ein Beamter beendet seine Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst, von daher soll diese Stelle von A 9 mittlerer Dienst nach A 9 gehobener Dienst umgewandelt werden.

Die Bewertung einer Stelle im mittleren Dienst (bisher A 8) hat Bes. Gr. 9 ergeben, die Stelle soll daher im Stellenplan angehoben werden.

 

Im Beschäftigtenbereich wird jeweils eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Klimaschutzmanager) und Entgeltgruppe 10 TVöD (Umwandlung einer A 11-Beamtenstelle) ausgewiesen.

 

Die Einrichtung von drei zusätzlichen Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst nach Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE wurde vorgenommen.

 

Weitere Stellenbewertungen führen zu höheren Einstufungen oder Verschiebungen, hierzu sind jedoch keine neuen Stellen oder Stellenanhebungen erforderlich.

 

Insgesamt wird das 2012 aufgestellte Personalentwicklungskonzept auch 2015 eingehalten.

 


Anlagen:

Entwurf des Stellenplans 2015