Betreff
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015
Vorlage
220/2015
Aktenzeichen
32 30 40
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Sachverhalt:

Der Aktionskreis Geilenkirchen e. V. beantragt aus Anlass

 

1. der 27. Autoausstellung am Sonntag, dem 22.03.2015

2. der Culinaria und des Stadtfestes am Sonntag, dem 14.06.2015

3. des Oktoberfestes mit Herbstmarkt am Sonntag, dem 11.10.2015

4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 29.11.2015

 

die Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

und aus Anlass

 

1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 19.04.2015

2. des Gewerbe- und Industriemarktes am Sonntag, dem 06.09.2015

 

die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden durch ordnungsbehördliche Verordnung freigegeben werden. Die Freigabemöglichkeit besteht für jeden einzelnen Stadtbezirk.

 

Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung lautet wie folgt:

 

 

Ordungsbehördliche Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2015

in der Stadt Geilenkirchen

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 wird von der Stadt Geilenkirchen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom … verordnet:

 

 

§ 1

 

Aus Anlass

 

1. der 27. Autoausstellung am Sonntag, dem 22.03.2015

2. der Culinaria und des Stadtfestes am Sonntag, dem 14.06.2015

3. des Oktoberfestes mit Herbstmarkt am Sonntag, dem 11.10.2015

4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 29.11.2015

 

dürfen die Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 2

 

Aus Anlass

 

1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 19.04.2015

2. des Gewerbe- und Industriemarktes am Sonntag, dem 06.09.2015

 

dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid (§ 3 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen) von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 3

 

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

 

Geilenkirchen, …

 

Stadt Geilenkirchen

als örtliche Ordnungsbehörde

 

 

 

Thomas Fiedler

Bürgermeister