Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2010 mit der Bitte um eine umfangreiche Berichterstattung der Verwaltung über alle sich bietenden Möglichkeiten zur Renaturierung der Wurm, insbesondere mit Blick auf einen verbesserten Hochwasserschutz für Geilenkirchen und die zu erwartenden Fördermittel.
Vorlage
119/2010
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Berichterstattung der Verwaltung zum o. g.  Tagesordnungspunkt zurück zu stellen und den Vertreter des Wasserverbandes zu einer Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses einzuladen, sobald das Gutachten vorliegt.


Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur (Eifel-Rur-Verbandsgesetz) ist der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) originär zuständig für das Gewässer „Wurm“ und damit verantwortlich für die Unterhaltung, den Hochwasserschutz, die Renaturierung und einer damit einhergehenden Förderung.

 

Bereits im Zusammenhang mit den Informationen zur Europäischen Wasser­rahmenrichtlinie in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 31.03.2009 wurde der Beschluss gefasst, in einer der nächsten Sitzungen, einen Vertreter des WVER sowie einen Vertreter der Landesanstalt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (jetzt Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) zum Thema Hochwasserschutz und ökologische Renaturierung einzuladen.

Die Einladungen sind mit Schreiben vom 28.05.2009 erfolgt.

 

Der Wasserverband hat daraufhin mitgeteilt, dass der Verband ein neues Gutachten zur Untersuchung und Bewertung der Hochwassersituation der Wurm beim Ingenieurbüro Prof. Nacken aus Heinsberg in Auftrag gegeben habe.

Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien, wurde seitens des Wasserverbandes angeregt, im Umwelt- und Bauausschuss zu den Themen Hochwasserschutz, Renaturierung und Förderung Rede und Antwort zu stehen, sobald das Gutachten vorliege.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat in seinem Antwortschreiben am 16.07.2009 auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung in Köln verwiesen.

 

Anlässlich eines weiteren Gesprächs mit dem Wasserverband Eifel-Rur am 02.02.2010 wurde zum Sachstand der Hochwasserschutzplanung mitgeteilt, dass das Gutachten derzeit noch nicht vorliege und das Büro Nacken noch mit der Bewertung der in Frage kommenden Alternativen beschäftigt sei.

Neben den Fragen zur technischen Machbarkeit müssten auch die Fragen zu den finanziellen Auswirkungen geklärt werden. Eine telefonische Nachfrage nach dem Termin zur Vorlage des Gutachtens ergab, dass Anfang Mai 2010 mit der Vorlage gerechnet werde.