Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen(Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO)
Vorlage
223/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung.


Sachverhalt:

 

Produkt, Untersach-konto, Haushaltsjahr

Bezeichnung, Begründung und

Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz

Über/außer-planmäßig zu erwarten bis Jahresende

Auszahlung

Auf-wand

06.362.01

45100.71860

2014

Förderung von Projekten aus dem Programm Toleranz fördern, Kompetenz stärken

 

Im Untersachkonto waren für 2014 Aufwendungen von 90.000 € eingeplant. In Abstimmung mit der Regiestelle des Bundes wurden zusätzliche Projekte durchgeführt, welche Mehraufwendungen in Höhe von 30.000 € zur Folge haben, so dass im Untersachkonto Gesamtaufwendungen in Höhe von 120.000 € entstehen.

 

Die Mehraufwendungen können durch entsprechende Mehrerträge bei Untersachkonto 45111.17400 (Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich, Toleranz fördern, Kompetenz stärken) in Höhe von 25.500 € sowie einer Teilerstattung aus einer abgerechneten Maßnahme in Höhe von 4.500 € gedeckt werden.

90.000 €

 120.000 €

X

In 2015

X

 

Die Dringlichkeit besteht darin, dass Projektträger gegenüber der Stadt die Abrechnung verschiedener Projekte beantragt haben. Die Gelder können jedoch erst bei Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendung ausgezahlt werden. Hiermit sollte nicht bis zur nächsten Ratssitzung im Februar gewartet werden.