Betreff
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses über die Durchführung des Schüleranmeldeverfahrens an den städtischen Schulen
Vorlage
234/2015
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NRW über die Durchführung des Schüleranmeldeverfahrens an den städtischen Schulen.
Sachverhalt:
Am 29.01.2015 wurde ein Beschluss gemäß § 46 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen über die Durchführung des Schüleranmeldeverfahrens an den städtischen Schulen im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses herbeigeführt.
Auf diesen als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss wird verwiesen.