Betreff
Umbenennung eines Teilstücks der Haihover Straße in Geilenkirchen
Vorlage
240/2015
Aktenzeichen
12 21 32
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Das Teilstück der Haihover Straße in Geilenkirchen wird zwischen dem Kreisverkehrsplatz Theodor-Heuss-Ring und der Bahnhofstraße in „An der Geilenkirchener Kreisbahn“ umbenannt.


Sachverhalt:

Die Firma WestEnergie und Verkehr GmbH, Haihover Str. 19, 52511 Geilenkirchen hat mit Schreiben vom 13.01.2015 den Vorschlag an die Verwaltung herangetragen, das Teilstück der Haihover Straße vom Kreisverkehrsplatz Theodor-Heuss-Ring bis zur Bahnhofstraße umzubenennen.

 

In Erinnerung an die Geilenkirchener Kreisbahn, die am 07.04.1900 eröffnet wurde und als westlichste Kleinbahn des damaligen Kaiserreiches galt, wird vorgeschlagen, das betreffende Teilstück der Haihover Straße in „An der Geilenkirchener Kreisbahn“ umzubenennen. Die Kleinbahn erstreckte sich in der maximalen Ausdehnung auf der linken Seite der Wurm bis nach Tüddern und auf der anderen Wurmseite über Baesweiler bis nach Alsdorf. Die Hauptaufgabe bestand anfangs darin, das Aachener Steinkohlerevier mit dem ländlichen Raum zu verbinden und dabei sowohl den Warenaustausch als auch die Mobilität im Kreis Geilenkirchen zu gewährleisten. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat der WestEnergie und Verkehr GmbH mit Schreiben vom 25.06.2014 die Genehmigung für die dauernde Einstellung des Betriebes des Eisenbahninfrastrukturanschlusses im Bahnhof Geilenkirchener Kreisbahnen erteilt.

 

Die von der möglichen Umbenennung des Teilstücks der Haihover Straße betroffenen Firmen wurden vorab über diese Absicht informiert. Anwohner wären von einer Umbenennung zz. nicht betroffen.

 

Sinn und Zweck der Straßenbenennung sind Ordnungs- und Erschließungsfunktionen. In erster Linie ist Zweck der Straßenbenennung, im Verkehr der Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen. Legitimer Zweck einer Straßenbenennung kann aber auch die Pflege örtlicher Traditionen sein. Hierzu zählt sicherlich auch die Erinnerung an die ehemalige Kreisbahn.