Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge beschließen, ob die
Durchführung von Schwimmunterricht in auswärtigen Schwimmbädern befürwortet und
dem Stadtrat vorgeschlagen werden soll, über die Bereitstellung der
zusätzlichen Kosten zu entscheiden.
Sachverhalt:
Nach dem Brand des städtischen Hallenbades
wurde durch die Leitungen der Grundschulen die Sicherstellung des
Schwimmunterrichts in auswärtigen Schwimmbädern angeregt. Diesbezüglich wurden
verschieden Überlegungen angestellt und auch Angebote eingeholt. Schließlich
wurde durch den Stadtsportverband (SSV) auf freie Kapazitäten im Schwimmbad
"In de Bende" in NL-Landgraaf aufmerksam gemacht.
Zur Bedarfsanalyse fand am 29.01.2015 eine
außerordentliche Schulleiterkonferenz mit den Grundschulleitungen statt. Zu
diesem Zeitpunkt bekundeten alle Leiterinnen und Leiter konkretes Interesse an
der Durchführung von Schwimmunterricht in auswärtigen Bädern. Bis auf die
Grundschulen in Würm und Immendorf beabsichtigen die Schulleitungen, von dem
Angebot in Landgraaf Gebrauch zu machen. Für die Kath. Grundschule Würm könnte
ein Angebot in Linnich, für die Kath. Grundschule Immendorf in der
Kleinschwimmhalle Siersdorf wegen der örtlichen Nähe geeigneter sein.
Aufgrund der Fahrzeit, die durch die
Konrektorin der Gem. Grundschule - Europa-Grundschule mit 14 Minuten (einfache
Fahrt) von Geilenkirchen nach Landgraaf ermittelt wurde, ergäbe sich
rechnerisch eine Wasserzeit von etwa 30 Minuten. Diese ist nach Meinung der
Grundschulleitungen ausreichend, soweit der Schwimmunterricht bis auf weiteres
auf die vierten Klassen beschränkt wird. Kinder der vierten Klasse seien in der
Regel in der Lage, sich selbstständig und auch schnell abzutrocknen und
umzuziehen.
Die Größe des
"Instruktionen-Bades" in Landgraaf, welches als Lehrschwimmbecken
ausgelegt ist, eignet sich aufgrund seiner Größe (2 x 15 m) für die Beschulung eines Klassenverbandes. Die Anwesenheit
eines optional (und kostenpflichtig) zu buchenden Schwimmmeisters ist nach
Einschätzung des Schulamtes für den Kreis Heinsberg nicht erforderlich; eine
abschließende Stellungnahme der Unfallkasse NRW steht allerdings noch aus. Bei
der folgenden Kostenermittlung wurden die zusätzlichen Aufwendungen für einen
Schwimmmeister nicht einbezogen.
Im Gegensatz zu der Nutzung eines eigenen
Schwimmbades entstehen für die Nutzung auswärtiger Schwimmbäder neben
erweiterten Fahrkosten auch Eintrittsgelder. Zur Ermittlung der
Fahrkosten wurden Angebote der West Energie und Verkehr GmbH eingeholt. Die
Fahrten müssten, wie auch in früheren Zeiten zum städtischen Hallenbad, mit
Schülerspezialverkehr sichergestellt werden. Hierbei entständen je teilnehmende
Schulklasse wöchentlich eine Bring- und Abholfahrt.
Unter Berücksichtigung der vierten Jahrgänge
der städtischen Grundschulen, bezogen auf das Schuljahr 2015/2016, errechnen
sich folgende wöchentliche Kosten:
Schule |
Anzahl
Schüler/innen |
Schwimmbad |
Eintrittsgelder |
Buskosten (Hin-
und Rückfahrt inkl. Leerfahrten) |
Kath. Grundschule Geilenkirchen |
4a: 28 4b: 27 4c: 29 |
In de Bende (Abrechnung: Stunde) |
42,25 Euro 42,25 Euro 42,25 Euro |
140,46 Euro 140,46 Euro 140,46 Euro |
Gem. Grundschule - Europa-Grundschule |
4a: 27 4b: 26 |
In de Bende (Abrechnung: Stunde) |
42,25 Euro 42,25 Euro |
141,92 Euro 141,92 Euro |
Kath. Grundschule Teveren |
4: 29 |
In de Bende (Abrechnung: Stunde) |
42,25 Euro |
140,61 Euro |
Gem. Grundschule Gillrath |
4: 28 |
In de Bende (Abrechnung: Stunde) |
42,25 Euro |
166,60 Euro |
Kath. Grundschule Würm |
4a: 15 4b: 22 |
Linnich (Abrechnung: Stunde) |
15,00 Euro 15,00 Euro |
197,58 Euro 197,58 Euro |
Kath. Grundschule Immendorf |
4: 19 |
Siersdorf (Abrechnung: Monat*) |
31,25 Euro |
187,01 Euro |
Gesamtkosten |
|
|
357,00
Euro |
1.594,60
Euro |
Summe |
1.951,60
Euro/Woche |
*Siersdorf: monatlich 125,00 Euro für den
angefragten Stundenbedarf, dividiert durch 4 Wochen = 31,25 Euro
Ausgehend von 40 Schulwochen bzw. 10 Monaten
errechnen sich jährliche Kosten in
Höhe von 78.064,00 Euro.
Diesen Kosten gegenüberzustellen sind die
Kosten, die für die Beförderung Geilenkirchener Grundschulkinder zum
städtischen Hallenbad entständen (Eintrittsgelder fielen nicht an).
Lt. Preisauskunft der Fa. West Energie und
Verkehr GmbH lägen die monatlichen Kosten für die Beförderung Geilenkirchener
Grundschüler zum städtischen Hallenbad bei monatlich 2.867,16 Euro (Stand:
Januar 2013, somit ohne zwischenzeitlich erfolgte Preiserhöhungen), umgerechnet
auf 10 Monate bei 28.671,60 Euro.
Unter Berücksichtigung der Eintrittsgelder
käme man bei dem Besuch auswärtiger Schwimmbäder auf Mehraufwendungen im
Vergleich zur Nutzung des eigenen Bades in Höhe von jährlich etwa 50.000,00 Euro. Hierzu ist
anzumerken, dass die früher entstandenen Fahrkosten bereits nicht mehr im
Haushalt eingeplant wurden und somit Gesamtkosten in Höhe von etwa 80.000,00 Euro einzuplanen
wären.
Die Erteilung von Schwimmunterricht ist nicht verbindlich