Betreff
Schwimmunterricht der städtischen Grundschulen
Vorlage
242/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss möge beschließen, ob die Durchführung von Schwimmunterricht in auswärtigen Schwimmbädern befürwortet und dem Stadtrat vorgeschlagen werden soll, über die Bereitstellung der zusätzlichen Kosten zu entscheiden.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Brand des städtischen Hallenbades wurde durch die Leitungen der Grundschulen die Sicherstellung des Schwimmunterrichts in auswärtigen Schwimmbädern angeregt. Diesbezüglich wurden verschieden Überlegungen angestellt und auch Angebote eingeholt. Schließlich wurde durch den Stadtsportverband (SSV) auf freie Kapazitäten im Schwimmbad "In de Bende" in NL-Landgraaf aufmerksam gemacht.

 

Zur Bedarfsanalyse fand am 29.01.2015 eine außerordentliche Schulleiterkonferenz mit den Grundschulleitungen statt. Zu diesem Zeitpunkt bekundeten alle Leiterinnen und Leiter konkretes Interesse an der Durchführung von Schwimmunterricht in auswärtigen Bädern. Bis auf die Grundschulen in Würm und Immendorf beabsichtigen die Schulleitungen, von dem Angebot in Landgraaf Gebrauch zu machen. Für die Kath. Grundschule Würm könnte ein Angebot in Linnich, für die Kath. Grundschule Immendorf in der Kleinschwimmhalle Siersdorf wegen der örtlichen Nähe geeigneter sein.

 

Aufgrund der Fahrzeit, die durch die Konrektorin der Gem. Grundschule - Europa-Grundschule mit 14 Minuten (einfache Fahrt) von Geilenkirchen nach Landgraaf ermittelt wurde, ergäbe sich rechnerisch eine Wasserzeit von etwa 30 Minuten. Diese ist nach Meinung der Grundschulleitungen ausreichend, soweit der Schwimmunterricht bis auf weiteres auf die vierten Klassen beschränkt wird. Kinder der vierten Klasse seien in der Regel in der Lage, sich selbstständig und auch schnell abzutrocknen und umzuziehen.

 

Die Größe des "Instruktionen-Bades" in Landgraaf, welches als Lehrschwimmbecken ausgelegt ist, eignet sich aufgrund seiner Größe (2 x 15 m) für die Beschulung eines Klassenverbandes. Die Anwesenheit eines optional (und kostenpflichtig) zu buchenden Schwimmmeisters ist nach Einschätzung des Schulamtes für den Kreis Heinsberg nicht erforderlich; eine abschließende Stellungnahme der Unfallkasse NRW steht allerdings noch aus. Bei der folgenden Kostenermittlung wurden die zusätzlichen Aufwendungen für einen Schwimmmeister nicht einbezogen.

 

Im Gegensatz zu der Nutzung eines eigenen Schwimmbades entstehen für die Nutzung auswärtiger Schwimmbäder neben erweiterten Fahrkosten auch Eintrittsgelder. Zur Ermittlung der Fahrkosten wurden Angebote der West Energie und Verkehr GmbH eingeholt. Die Fahrten müssten, wie auch in früheren Zeiten zum städtischen Hallenbad, mit Schülerspezialverkehr sichergestellt werden. Hierbei entständen je teilnehmende Schulklasse wöchentlich eine Bring- und Abholfahrt.

 

Unter Berücksichtigung der vierten Jahrgänge der städtischen Grundschulen, bezogen auf das Schuljahr 2015/2016, errechnen sich folgende wöchentliche Kosten:

 

Schule

Anzahl Schüler/innen

Schwimmbad

Eintrittsgelder

Buskosten

(Hin- und Rückfahrt inkl. Leerfahrten)

Kath. Grundschule Geilenkirchen

4a: 28

4b: 27

4c: 29

In de Bende

(Abrechnung:

Stunde)

42,25 Euro

42,25 Euro

42,25 Euro

140,46 Euro

140,46 Euro

140,46 Euro

Gem. Grundschule - Europa-Grundschule

4a: 27

4b: 26

In de Bende

(Abrechnung:

Stunde)

42,25 Euro

42,25 Euro

141,92 Euro

141,92 Euro

Kath. Grundschule Teveren

4: 29

In de Bende

(Abrechnung:

Stunde)

42,25 Euro

140,61 Euro

Gem. Grundschule Gillrath

4: 28

In de Bende

(Abrechnung:

Stunde)

42,25 Euro

166,60 Euro

Kath. Grundschule Würm

4a: 15

4b: 22

Linnich

(Abrechnung:

Stunde)

15,00 Euro

15,00 Euro

197,58 Euro

197,58 Euro

Kath. Grundschule Immendorf

4: 19

Siersdorf

(Abrechnung:

Monat*)

31,25 Euro

187,01 Euro

Gesamtkosten

 

 

357,00 Euro

1.594,60 Euro

Summe

1.951,60 Euro/Woche

 

*Siersdorf: monatlich 125,00 Euro für den angefragten Stundenbedarf, dividiert durch 4 Wochen = 31,25 Euro

 

Ausgehend von 40 Schulwochen bzw. 10 Monaten errechnen sich jährliche Kosten in Höhe von 78.064,00 Euro.

 

Diesen Kosten gegenüberzustellen sind die Kosten, die für die Beförderung Geilenkirchener Grundschulkinder zum städtischen Hallenbad entständen (Eintrittsgelder fielen nicht an).

 

Lt. Preisauskunft der Fa. West Energie und Verkehr GmbH lägen die monatlichen Kosten für die Beförderung Geilenkirchener Grundschüler zum städtischen Hallenbad bei monatlich 2.867,16 Euro (Stand: Januar 2013, somit ohne zwischenzeitlich erfolgte Preiserhöhungen), umgerechnet auf 10 Monate bei 28.671,60 Euro.

 

Unter Berücksichtigung der Eintrittsgelder käme man bei dem Besuch auswärtiger Schwimmbäder auf Mehraufwendungen im Vergleich zur Nutzung des eigenen Bades in Höhe von jährlich etwa 50.000,00 Euro. Hierzu ist anzumerken, dass die früher entstandenen Fahrkosten bereits nicht mehr im Haushalt eingeplant wurden und somit Gesamtkosten in Höhe von etwa 80.000,00 Euro einzuplanen wären.

 

Die Erteilung von Schwimmunterricht ist nicht verbindlich