Betreff
Erweiterung des Förderschulzweckverbandes
Vorlage
243/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Erweiterung des Förderschulzweckverbandes auf der Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bekanntlich können die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Südkreis des Kreises Heinsberg wegen Unterschreitens der Mindestschülerzahlen über das laufende Schuljahr hinaus nicht mehr unverändert fortgeführt werden. Es handelt sich hierbei um die folgenden beiden Förderschulen, die jeweils in Trägerschaft eines Zweckverbandes stehen:

 

-         Mercatorschule Gangelt (Zweckverbandmitglieder: Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant)

-         Don-Bosco-Schule Heinsberg (Zweckverbandsmitglieder: Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg)

 

Nach mehreren Erörterungsgesprächen zwischen den beteiligten Kommunen - zuzüglich der Stadt Übach-Palenberg - und teilweise unter der Moderation des Kreises wurde ein Modell erarbeitet, das dazu geeignet ist, das vorhandene Förderschulangebot trotz rückläufiger Schülerzahlen weiterhin aufrechtzuerhalten.

 

Hierzu gehören folgende Eckpunkte:

 

-         Der Förderschulzweckverband Don-Bosco in Heinsberg wird aufgelöst.

-         Die Städte Heinsberg und Wassenberg, die Gemeinde Waldfeucht und die Stadt Übach-Palenberg treten dem bestehen bleibenden Mercatorschulzweckverband bei.

-         Die Satzung wird entsprechend erweitert und geändert.

-         Sitz des Zweckverbandes ist Heinsberg.

-         Hauptstandort ist das Schulgebäude in Heinsberg, Teilstandort ist das Schulgebäude in Gangelt. Die beiden Namen „Don-Bosco-Schule“ und „Mercatorschule“ bleiben für die Schulgebäude erhalten.

-         Die Verbandsversammlung besteht aus 10 Mitgliedern, davon erhalten die größeren Kommunen (u. a. Geilenkirchen) jeweils 2 Sitze und die kleineren Kommunen jeweils einen Sitz.

-         Die Verbandsumlage wird zu einem Drittel nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft) und zu zwei Dritteln nach der Zahl der Schüler aus der jeweiligen Kommune berechnet.

-         Die Schülerfahrkosten werden abweichend vom gesetzlichen Schulträgerprinzip von der jeweiligen Wohnortkommune getragen. Der Schülertransport wird ebenfalls von der Wohnortkommune organisiert.

 

Nach den derzeitigen Berechnungsgrundlagen ist durch dieses Konstrukt für die Stadt Geilenkirchen nicht mit einer Kostensteigerung zu rechnen.

 

Der Entwurf einer Neufassung der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist als Anlage beigefügt.