Betreff
Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016
Vorlage
251/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegten Jugendhilfeplanung wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März vorzulegenden Mitteilung für jedes Kind, das im Jugendamtsbezirk  in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Erlass vom 9.4.2014 klar, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung aufgrund der Jugendhilfeplanung voraussetzt. In diesem Rahmen wird entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die Entscheidung bedarf eines formellen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, der bei Abgabe der Mitteilung vorliegen muss.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die durch die Verwaltung vorbereitete Planung der Gruppenstrukturen. Die Planung erfolgte im Einvernehmen mit den Trägern der Einrichtungen. Diese haben in der Zeit vom 5.1.2015 bis zum 20.02.2015 das Anmeldeverfahren für das zukünftige Kindergartenjahr durchgeführt. Die Aufstellung berücksichtigt auch die Einrichtung einer vierten Gruppe in der städtischen Kita Bauchem. Über die aktuellen Planungen hierzu wird in der Sitzung berichtet. Die ebenfalls beigefügte Liste zeigt die sich aus der Planung ergebende Versorgungssituation im künftigen Kindergartenjahr.  Zur Deckung des Rechtsanspruchs stehen zudem 90 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung.