Betreff
Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerliste, Die Linke und des Vertreters der FDP zum Erhalt der Notfallpraxis in Geilenkirchen
Vorlage
267/2015
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet die Resolution und fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die Notfallpraxis in Geilenkirchen zu erhalten.

 


Sachverhalt:

 

Auf die als Anlage beigefügte Resolution wird verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt zu der Angelegenheit wie folgt Stellung:

 

Mit Schreiben vom 18.02.2015, hier eingegangen am 23.02.2015, hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) über die künftige Struktur des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes unterrichtet.

 

Wesentliche Auswirkung dieser Neustrukturierung ist – wie auch aktuell in der örtlichen Presse dargestellt – eine Reduzierung der Bereitschaftspraxen. Derzeit sind im Kreis Heinsberg insgesamt drei solcher Notdienstpraxen für die allgemeinmedizinische Versorgung eingerichtet, und zwar mit den Standorten jeweils in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Krankenhäusern Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz. Die Planung sieht für den gesamten Kreis Heinsberg künftig nur noch eine Praxis vor, wobei der Standort noch nicht festgelegt worden ist.

 

Aufgrund des Informationsschreibens der KV Nordrhein wurde seitens der Verwaltung mit der Geschäftsführung des St. Elisabeth Krankenhauses Geilenkirchen gGmbH sowie mit der Vertretung des KV Nordrhein für den Kreis Heinsberg Kontakt aufgenommen.

 

Seitens des Krankenhauses wurde mitgeteilt, dass dort derzeit auch noch keine konkreteren Informationen vorliegen. Auf die Frage, ob Auswirkungen für das Krankenhaus durch die Reform des Bereitschaftsdienstes befürchtet würden, wenn die örtliche Notfallpraxis wegfalle, wurde die Vermutung geäußert, dass dies dazu führen könnte, dass vermehrt Patienten die Ambulanz des Krankenhauses aufsuchen könnten. Die Ambulanz habe allerdings nicht die Funktion einer Notfallpraxis. Ansonsten bestünden außer der räumlichen Nähe keine unmittelbaren Verbindungen zwischen Krankenhaus und Notfallpraxis.

 

Des Weiteren wurde ein Vertreter des Vorstands der Kreisstelle Heinsberg der KV Nordrhein hierzu befragt. Von dort wurde erklärt, dass konkretere Planungen zur Umsetzung derzeit noch nicht vorlägen. Es wurde eingeräumt, dass das vorgestellte Konzept – wie alle Reformkonzepte – sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber dem Status Quo beinhalten. Zu der Reduzierung der Notfallpraxen wurde darauf hingewiesen, dass ausdrücklich die Einrichtung von Dependancen ermöglicht werden solle, so dass in der Fläche nach wie vor eine ausreichende Versorgung gewährleistet werden könne. Zudem werde ein erweiterter Fahrdienst eingerichtet, der auch nicht mobilen Patienten das Erreichen der Praxen ermögliche. Außerdem werde eine bereits seit längerem erhobene Forderung zur Einrichtung eines kinderfachärztlichen Notdienstes vergleichbar mit den Notdiensten für HNO- und Augenheilkunde aufgegriffen.

 

Es wurde bestätigt, dass neben diesem von der Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschlossenen Konzept noch keine konkreten Entscheidungen zur Ausgestaltung bestehen.